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Re: Glücksspielstaatsvertrag
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Es steht und fällt wie immer mit der Definition von Glücksspiel. Ist Backgammon ein Glücksspiel? [/ QUOTE ] Gute Frage. In Österreich z.b. gilt Poker als Geschicklichkeitsspiel. In Deutschland z.b. Skat. |
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Re: Glücksspielstaatsvertrag
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Davon zu trennen ist die Frage, ob deutsches Recht greift, wenn ich auf einer Seite spiele, die ihren Standort in Gibraltar oder sonstwo hat. Konkret gibt es hierzu m. W. keine Urteile. Es gibt allerdings ein Urteil, in welchem deutsches Recht im Bezug auf eine australische Internet-Seite zur Anwendung gebracht wurde. Dieses Urteil wird aber von den meisten Juristen als falsch angesehen. D.h. die herrschende Meinung wäre wohl, dass deutsches Recht beim Online-poker nicht zur Anwendung kommt. [/ QUOTE ] Der Gesetzgeber hat seien Ansicht dazu aber ja ebenfalls mehrfach deutlich gemacht. Deutsches Recht soll angewendet werden und basta. Ob das rechtlich haltbar ist sei mal dahingestellt und Verstöße werden sicher auch unter anderem wegen solcher Problematik fast grundsätzlich nicht verfolgt oder gegen Everest und Co. vorgegangen, aber zumindest die "Soll"-Rechtslage ist da IMHO eindeutig. |
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Re: Glücksspielstaatsvertrag
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Es steht und fällt wie immer mit der Definition von Glücksspiel. Ist Backgammon ein Glücksspiel? [/ QUOTE ] In D ist Poker Glücksspiel. Backgammon: keine Ahnung. |
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Re: Glücksspielstaatsvertrag
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In Österreich z.b. gilt Poker als Geschicklichkeitsspiel. [/ QUOTE ] Falsch, obwohl es mal so war. Und nochmal zum Thema: Ich glaube nicht dass man das Einsetzen der Strafverfolgung befürchten muss, da dies erstmal eine Klärung der Rechtslage vorrausetzen würde. Und der Staatsvetragsenwturf macht ja das eher das Gegenteil, denn er versucht den Status Quo mit seinem wolkig begründeten und dreist aufs Internet ausgedehnten Glücksspielmonopol zu halten. |
#15
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Re: Glücksspielstaatsvertrag
Könnten bitte alle die sich hier zur Rechtslage in Deutschland äussern auch angeben inwiefern sie juristisch qualifiziert sind. Mir scheint hier eine Menge Halbwissen und Mutmassungen verbreitet zu werden.
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#16
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Re: Glücksspielstaatsvertrag
Hier ein Link zu einem Dokument eines Rechtsanwalts, der auf Online-Glücksspiel spezialisiert ist.
http://gluecksspiel-und-recht.de/str...e-casinos.html Und hier eine Stellungnahme zu dem Thema von einem anderen scheinbar mit diesen Dingen vertrautem Rechtsanwalt: http://www.isa-casinos.de/articles/7344.html Ich denke, das hilft mehr als diese ständigen Mutmaßungen. |
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Re: Glücksspielstaatsvertrag
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Weiterhin gilt in Deutschland das sog. Tatortprinzip, was besagt, das es egal ist wo die Tat ausgeführt wird, solange sich der Täter auf deutschem Staatsgebiet befindet. Wäre z.B. in Timbuktu Betrug nicht verboten und wir würden von Deutschland aus über Ebay jemanden aus Timbuktu betrügen, so machen wir uns trotzdem nach deutschem Recht strafbar. ---- Mööööp,falsch. [/ QUOTE ] Ach, und wo genau das ist falsch? |
#18
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Re: Glücksspielstaatsvertrag
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[ QUOTE ] Es steht und fällt wie immer mit der Definition von Glücksspiel. Ist Backgammon ein Glücksspiel? [/ QUOTE ] In D ist Poker Glücksspiel. Backgammon: keine Ahnung. [/ QUOTE ] Poker galt in den USA früher auch als Glücksspiel. Die Frage ist nach welchen Kriterien man es in Deutschland eingestuft hat und ob man hier per Gutachten eine Änderung der Bewertung erreichen kann. Während Sklansky der Meinung ist, man könne Poker als Geschicklichkeitsspiel bezeichnen, weil man in Poker absichtlich möglichst schnell verlieren kann(!), bin ich mir bei diesem Argument nicht so sicher. Wenn ich mir z.B. anschaue wie Phil Ivey in diversen Turnieren jedesmal mit der schlechteren Hand auf dem River rausluckt, dann könnte man auch das Gegenteil vertreten [img]/images/graemlins/wink.gif[/img] Anyways, jeder Richter der meint es sei ein Glücksspiel, der ist gerne zu einer kleinen Runde eingeladen. Nach seiner Auffassung müsste er ja eine Erwartung von +/-0 haben. Mal unter uns, ich gehe davon aus, dass Internetpoker in naher Zukunft verboten wird. Objektive Argumente sind völlig egal. Es geht um Steuereinnahmen und ausserdem muss man ohnehin den Amis alles nachmachen.... P.S.: Es würde mich mal interessieren in wieweit die Börse unter verbotenes Glücksspiel fällt. Was da abläuft sind Wetten auf ungewisse künftige Ereignisse, genau wie auf der Rennbahn. |
#19
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Re: Glücksspielstaatsvertrag
Wegen Börse vs Glücksspiel:
Gibt n Urteil vom 20.4.1999 vom BFH (BStBl II 1999, 466): "... Es wird darauf hingewiesen, dass zwischen den... Termingeschäften und den reinen Glücksspielen grundlegende Unterschiede bestünden. Reine Glücksspiele um Geld fänden außerhalb des Wirtschaftskreislaufs im gesellschaftlichen Bereich statt und schüfen sich ihre Risiken gleichsam selbst. Ihre Ergebnisse hingen meist vom Zufall ab. Sie erforderten regelmäßig weder eine nennenswerte geistige Tätigkeit, noch würden sie nach den anerkannten Prinzipien einer (professionellen) Vermögensanlage überwacht. Sie dienten dem Zeitvertreib, der zerstreuung und dem "Nervenkitzel" des Spielers. Demgegenüber nehme sich der Terminspekulant der Risiken an, die im Wirtschaftskreis vorgegeben seien. Bei der seriösen, auf Kenntnissen beruhenden Terminspekulation handle es sich um eine geistige Tätigkeit, welche aus den Erfahrung der Vergangenheit und aus der Beobachtung der gegenwärtigen Ereignisse die künftige Entwicklung prognostiziere, um durch entsprechende geschäftliche Handlungen wirtschaftliche Vorteile zu erzielen..." Ich finde das in dem Part auch recht offensichtlich wird, das Poker kein >>reines<< Glücksspiel ist und fast näher an den Termingeschäften liegt als am Glücksspiel. Mich würde auch interessieren, ob man mit einem Gutachten was erreichen könnte. MfG |
#20
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Re: Glücksspielstaatsvertrag
Jede juristischer Aufsatz und Rechtsprechung, die älter als ein Jahr ist, ist mittlerweile nutzlos und irreführend. Solange der Anbieter eine Lizenz aus einem EU-Mitgliedsstaat hat, liegt kein unerlaubtes Glücksspiel vor, da eine Lizenz vorhanden ist und es grundsätzlich egal ist, ob es eine deutsche oder europäische ist. Aus diesen europarechtlichen Überlegungen hat z.B. das OLG München vor ein paar Monaten seine gegenteilige Rechtsprechung aufgegeben. Im Lichte der neuen EuGH-Urteile wird auch der geplante Staatsvertrag so nicht durchkommen.
Das hat sich aber noch nicht in den letzten Winkel der Republik herumgesprochen und vielen Ländern fällt es sehr schwer diese Entwicklung zu akzeptieren, aber die europarechtliche Lösung wird so oder so kommen. In einem einheitlichen Europa kann man niemanden erklären, warum die Briten wetten (und dies schon seit Jahrhunderten tun ohne nunmehr als Volk von Süchtigen dahinzuvegitieren) dürfen, jeder Deutsche aber bei derselben Tätigkeit ein krankhafter Spieler sein sollen. |
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