Re: Glücksspielstaatsvertrag
@ OpaaufPoka
Normalerweise lasse ich nicht den Besserwisser gern raushängen, aber in der juristischen Praxis ist die Rechtsprechung von ausschlaggebender Bedeutung. Deine Auslegung oder die Idee von teleologischen Reduktion sind juristisch sicherlich vertretbar, aber nur eine von mehreren Deutungen. Und es ist ein gefährlicher Irrtum (deswegen meine Schärfe) anzunehmen, dass jede noch so gut begründete Auslegung in der Praxis anerkannt wird.
Ich kann es drastischer formulieren: Wenn es eine Rechtsprechung gibt, sind praktisch alle anderen Meinungen erledigt. Für den Praktiker ist nicht die Ansicht eines Gelehrten oder eines Anwaltes interessant, sondern ALLEIN die der Gerichte (Es sei denn man will es grundsätzlich klären, aber dann auch dann muss man die herrschende Meinung kennen. Nur von diesem Punkt aus kann man Erfolg haben.)
Du kannst ja gern mal nach Ansbach fahren und dem Richter und Staatanwaltschaft in dem von mir geschilderten Fall Deine Meinung mitteilen. Sicherlich werden sie das Verfahren sofort einstellen.
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