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  #1  
Old 07-27-2007, 05:31 PM
Hercules Hercules is offline
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Join Date: Nov 2006
Location: NYC
Posts: 2,209
Default Homegames in Deutschland: Was ist wie weit erlaubt?

Ok, will keinen thread eroeffnen wo irgendwelche juristische Schein/Halbwahrheiten hin und hergeworfen werden...

Aber: Weiss jemand von euch ob es bei euch im holden Lande homegames gibt und welche stakes da gespielt werden?
Sagen wir ich wuerde morgen nach Deutschland ziehen und ein Privates homegame besuchen und das spiel waere 5/10 NL. Wuerde ich mich strafbar machen, oder wie weit greift hier die privatsphaere bzw. der nicht oeffentliche charakter?

Oder was sind die Regularien fuer private Geldgeschaefte, falls es sie gibt?

Nur Neugierde, vll gibts ja ne ganz einfache antwort...
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  #2  
Old 07-27-2007, 06:29 PM
black jack black jack is offline
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Join Date: Jun 2007
Posts: 46
Default Re: Homegames in Deutschland: Was ist wie weit erlaubt?

[ QUOTE ]

Wuerde ich mich strafbar machen, oder wie weit greift hier die privatsphaere bzw. der nicht oeffentliche charakter?

Oder was sind die Regularien fuer private Geldgeschaefte, falls es sie gibt?


[/ QUOTE ]

In den eigenen vier Wänden kann man tun und spielen wie und um was man will.

Was du aber wissen solltest ist, dass wenn dir ein Mitspieler deinen Gewinn nicht zahlen will, du rechtlich nichts dagegen tun kannst. Du kannst deinen Gewinn nicht einklagen. Du solltest also schon wissen mit wem du spielst.
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  #3  
Old 07-27-2007, 08:11 PM
Hercules Hercules is offline
Senior Member
 
Join Date: Nov 2006
Location: NYC
Posts: 2,209
Default Re: Homegames in Deutschland: Was ist wie weit erlaubt?

Ok, angenommen wir spielen um ein paar Tausend (nicht mit chips, sondern echt geld). Ich gewinnen einen pot, rake mir das geld und dann sagt der gegner auf einmal " du wichser, gib mir mein geld wieder, ich verklage dich".

Das geld is ja schon in meinem besitz...(wir nehmen an, dass es keine schlaegerei gibt)
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  #4  
Old 07-27-2007, 09:00 PM
Ephialtes Ephialtes is offline
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Join Date: Jul 2007
Posts: 534
Default Re: Homegames in Deutschland: Was ist wie weit erlaubt?

Ich hab das auch schon mal gelesen dass Glückspiele nur dann verboten sind wenn sie in der Öffentlichkeit stattfinden. Privat mit Kumpels bei dir zuhause ist nicht strafbar. Du musst dann aber halt wirklich mit Kumpels spielen und nicht mit fremden leuten die du zum pokern einlädst.

U can trust Ephialtes obv
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  #5  
Old 07-28-2007, 03:37 AM
black jack black jack is offline
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Join Date: Jun 2007
Posts: 46
Default Re: Homegames in Deutschland: Was ist wie weit erlaubt?

[ QUOTE ]
... und dann sagt der gegner auf einmal " du wichser, gib mir mein geld wieder, ich verklage dich".

Das geld is ja schon in meinem besitz...(wir nehmen an, dass es keine schlaegerei gibt)

[/ QUOTE ]

Das ist jetzt mal ne gute Frage.
Wie oben schon erklärt kann der Gewinner den Verlierer rechtlich nicht verklagen. Was nun aber passiert wenn der Verlierer den Gewinner verklagt, weil er sein Geld wieder haben will, weiss ich leider überhaupt nicht.

Von der Seite hab ichs noch nie betrachtet. Da müsste jetzt ein Rechtsexperte her. Aber es wäre absolut denkbar, dass nach deutschem Recht der Verlierer Recht bekommt und der Gewinner den Gewinn zurückzahlen muss. Aber wissen tu ichs nicht.
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  #6  
Old 07-28-2007, 04:54 AM
K47W11 K47W11 is offline
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Join Date: May 2007
Location: Wien
Posts: 401
Default Re: Homegames in Deutschland: Was ist wie weit erlaubt?

Österreichisches Strafgesetzbuch

Glücksspiel

§ 168. (1) Wer ein Spiel, bei dem Gewinn und Verlust ausschließlich oder vorwiegend vom Zufall abhängen oder das ausdrücklich verboten ist, veranstaltet oder eine zur Abhaltung eines solchen Spieles veranstaltete Zusammenkunft fördert, um aus dieser Veranstaltung oder Zusammenkunft sich oder einem anderen einen Vermögensvorteil zuzuwenden, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen, es sei denn, daß bloß zu gemeinnützigen Zwecken oder bloß zum Zeitvertreib und um geringe Beträge gespielt wird.
(2) Wer sich gewerbsmäßig an einem solchen Spiel beteiligt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

Neben dem Strafgesetz gibt es auch noch das

Österreichische Glücksspielgesetz

Straf- und Verfahrensbestimmungen

§ 52. (1) Es begeht eine Verwaltungsübertretung und ist von der Behörde mit Geldstrafe bis zu 22 000 Euro zu bestrafen,
1. wer Glücksspiele entgegen den Vorschriften dieses Bundesgesetzes veranstaltet, diese bewirbt oder deren Bewerbung ermöglicht;
2. wer gewerbsmäßig ohne Berechtigung Spielanteile eines von diesem Bundesgesetz erfaßten Glücksspieles oder Urkunden, durch welche solche Spielanteile zum Eigentum oder zum Gewinnbezug übertragen werden, veräußert oder an andere überläßt;
3. wer die Bewilligungsbedingungen eines genehmigten Glücksspieles nicht einhält;
4. wer ein Glücksspiel trotz Untersagung oder nach Zurücknahme der Spielbewilligung durchführt;
5. wer Glücksspielapparate oder Glücksspielautomaten, die dem Glücksspielmonopol unterliegen, außerhalb einer Spielbank betreibt (Veranstalter) oder zugänglich macht (Inhaber);
6. wer Glücksspiele, die nicht in Form einer Ausspielung durchgeführt werden und die dem Glücksspielmonopol unterliegen, außerhalb einer Spielbank durchführt;
7. wer in einer Spielbank technische Hilfsmittel mit sich führt, die geeignet sind, sich selbst oder anderen einen Spielvorteil zu verschaffen;
8. wer als Verantwortlicher einer Spielbank die Pflichten gemäß § 25 Abs. 6 bis 8 verletzt.
(2) Gegenstände, mit deren Hilfe in das Glücksspielmonopol eingegriffen wurde, unterliegen, sofern sie nicht gemäß § 54 einzuziehen sind, dem Verfall.


Ich nehme an, dass es auch für Deutschland ähnliche Gesetze geben wird.
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  #7  
Old 07-28-2007, 05:39 AM
DHV Champ DHV Champ is offline
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Join Date: Apr 2007
Posts: 70
Default Re: Homegames in Deutschland: Was ist wie weit erlaubt?

§ 284 Abs. 1 StGB:

"Wer ohne behördliche Erlaubnis öffentlich ein Glücksspiel veranstaltet oder hält oder die Einrichtungen hierzu bereitstellt, wird ... bestraft."

§ 284 Abs. 2 StGB:

" Als öffentlich gelten auch Glücksspiele in ... geschlossenen Gesellschaften, in denen Glücksspiele gewohnheitsmäßig veranstaltet werden."

§ 285 StGB:

"Wer sich an einem öffentlichen Glücksspiel beteiligt, wird ... bestraft."

Habe jetzt keinen Strafgesetzbuch-Kommentar griffbereit, aber rein dem Wortlaut nach werden auch private Runden unter Bekannten davon erfaßt ...
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  #8  
Old 07-28-2007, 05:57 AM
solucky solucky is offline
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Join Date: Jul 2004
Posts: 937
Default Re: Homegames in Deutschland: Was ist wie weit erlaubt?

Und wenn es nicht Glücksspiel ist sind es vielleicht Sittenwidrige Geschäfte [img]/images/graemlins/smile.gif[/img]. Ich denke mal das sind alles
wilde Spekulationen, aber bei dem Boom in Deutschland wird es sicher innerhalb von 2 Jahren den einen oder anderen Prozess geben, dann Wissen wir Bescheid.
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  #9  
Old 07-28-2007, 08:07 AM
xMars xMars is offline
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Join Date: Mar 2007
Posts: 54
Default Re: Homegames in Deutschland: Was ist wie weit erlaubt?

Pokerrunden die NICHT regelmäßig stattfinden und NICHT öffentlich sind, sind absolut legal. Es handelt sich bei einer solchen Runde also NICHT um illegales Glücksspiel, egal wie hoch die Einsätze sind. Lasst Euch da also nicht ins Boxhorn jagen.
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  #10  
Old 07-28-2007, 08:39 AM
K47W11 K47W11 is offline
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Join Date: May 2007
Location: Wien
Posts: 401
Default Re: Homegames in Deutschland: Was ist wie weit erlaubt?

[ QUOTE ]
Pokerrunden die NICHT regelmäßig stattfinden und NICHT öffentlich sind, sind absolut legal. Es handelt sich bei einer solchen Runde also NICHT um illegales Glücksspiel, egal wie hoch die Einsätze sind. Lasst Euch da also nicht ins Boxhorn jagen.

[/ QUOTE ]

Deutsches Strafgesetzbuch


§ 284 Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels

(1) Wer ohne behördliche Erlaubnis öffentlich ein Glücksspiel veranstaltet oder hält oder die Einrichtungen hierzu bereitstellt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Als öffentlich veranstaltet gelten auch Glücksspiele in Vereinen oder geschlossenen Gesellschaften, in denen Glücksspiele gewohnheitsmäßig veranstaltet werden.
(3) Wer in den Fällen des Absatzes 1
1. gewerbsmäßig oder
2. als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(4) Wer für ein öffentliches Glücksspiel (Absätze 1 und 2) wirbt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.


§ 285 Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel

Wer sich an einem öffentlichen Glücksspiel (§ 284) beteiligt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft.


Gewohnheitsmäßig beinhaltet auch Unregelmäßig!
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