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Bewerben von Pokerseiten durch Partnerprogramme vs. §284,285
Hallo
sagt mal, wie is n das liebe Juristen... angenommen folgender Sachverhalt: wenn ich als Deutscher von deutschem Hochheitsgebiet aus eine Internetseite betreibe auf der ich Links zu 1.Poker+Casino-Affiliate Programmen bzw. 2.zu P+C -Subaffiliate Programmen (die haben ja eigentlich gar keinen direkten bezug zu Glücksgeldspiel) schalte? Mich dabei allerdings von jeglichem Geldspiel in Pokerräumen und Casinos distanziere, sogar explizit davon abrate, da es ja Verboten ist....und diese nur als Informationsquellen zB Pokerstrategieforen angebe. Mache ich mich durch den erzielten Gewinn durch die Affiliate bzw Subaffiliate Programme strafbar? Würde mich paypal irgendwann verraten? Wie ist das, wenn ich die Seite im Ausland betreibe, auf einen Ausländer, und das nur von Deutschland aus steuer? Hier noch ein anderes Beispiel gen erzielte Gewinne: Wenn ich auf meiner Website dazu noch einen Link habe, der auf eine Seite verweist, wo Informationen zu Errektionsprobleme gegeben werden, zudem aber neben Penispumpen auch "Viagra" verkauft wird, mache ich mich dadurch auch strafbar, wenn ich daran verdiene? 1. schon durch Einkommen welches aus dem Klicken der Links erfolgt 2. oder erst durch ne Provision für Penispumpen lach und halt "Viagra" ? macht das juristisch einen Unterschied? oder is des gar nich strabar? Herzlichen Dank [img]/images/graemlins/smile.gif[/img] |
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Re: Bewerben von Pokerseiten durch Partnerprogramme vs. §284,285
Das ist sehr interessant, aber hier wirst du wohl eher gefährliches Halbwissen aufschnappen. War zumindest bisher immer so bei diesen Diskussionen...
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Re: Bewerben von Pokerseiten durch Partnerprogramme vs. §284,285
Bin für alles dankbar [img]/images/graemlins/smile.gif[/img] Zum anderen fand ich den Thread zum Glücksspielvertrag gar nich so übel. Die geposteten Links sind super, und zum. die Äusserungen von den mehr oder minder- Juristen waren hervorragend.
Und um Euch vll noch ein bisschen zu fordern, eine weitere nette zu diskutierende Konstellation, die euch vll selbst betrifft: Ein paar posts weiter unten, habe ich die Lieblingsliste fremder und zum Teil eigener umworbener Poker-Blogs gesehen...zum Teil xxxx.DE ...zum Teil mit Werbebannern, die auf Geldspielseiten umleiten. Haltet Ihr das für gefährlich? Oder wird es erst gefährlich, wenn daraus ein finanzieller Nutzen gezogen wird? thx Karsten |
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Re: Bewerben von Pokerseiten durch Partnerprogramme vs. §284,285
Lies diesen Aufsatz
http://www.affiliateundrecht.de/kritisch...ecksspiele.html und das nachfolgende BGH Urteil (das für Dich interessante ist unter II 3 b) bb) zu finden - such im Text einfach nach: "Die Beklagte hat durch die als Hyperlink ausgestaltete Angabe der Internetadresse www.b .com die Werbung der a. I. AG für die von ihr veranstalteten Glücksspiele objektiv unterstützt.") http://www.gluecksspiel-und-recht.de...-20040401.html und bilde Dir selbst eine Meinung. |
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Re: Bewerben von Pokerseiten durch Partnerprogramme vs. §284,285
ich glaub, hier sollte man dich besser an jurathek oder recht.de verweisen.
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Re: Bewerben von Pokerseiten durch Partnerprogramme vs. §284,285
http://www.affiliateundrecht.de/kritisch...ecksspiele.html
der Link war wirklich sehr hilfreich, vorallem, dass eine Überprüfung des Angebots der Verlinkung vorliegen muss. Ging ja doch schneller als gedacht, all meine Fragen zu klären [img]/images/graemlins/smile.gif[/img] Also liebe Blogger, wenn Ihr Werbebanner drauf habt, denkt man drüber nach, ob Ihr die nich entfernt, bevor der nächste gelangweilte Anwalt die alle mal durchgeht, und eine Abmahnungsparty feiert [img]/images/graemlins/smile.gif[/img] Herzlichen Dank [img]/images/graemlins/smile.gif[/img] |
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Re: Bewerben von Pokerseiten durch Partnerprogramme vs. §284,285
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Re: Bewerben von Pokerseiten durch Partnerprogramme vs. §284,285
hatte ich vor 3 Jahren mit Sportwetten Streitwert xxxxxxxxxxx DM kost 1700DM...bin aber sehr gut davon gekommen mit ++++++++
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