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  #1  
Old 11-01-2007, 09:48 AM
Flashkopf Flashkopf is offline
Junior Member
 
Join Date: Aug 2007
Posts: 5
Default Homegames sind nicht verboten

Ich les vor allem im Poker in Berln Artikel immer wieder, dass homegames um Geld ja verboten seien und wie schädlich dass fürs image von Poker wär, wenn das mal auffliegt.

Nach § 284 StGB ist ÖFFENTLICHES Glücksspiel verboten. Nach § 284 II werden von Vereinen oder geschlossenen Gesellschaften gewohnheitsmäig veranstaltete Glücksspiele auch von der Strafbarkeit erfasst.

Wenn sich aber einige Privatpersonen mal verabreden und treffen ist das sicherlich nicht öffentlich und der Tatbestand daher nicht erfüllt.
Und dass man als geschlossene Gesellschaft gewohnheitsmäßig spielt ist ausserdem auch sehr schwer nachweisbar und beim ersten mal sicherlich nicht erfüllt....

Dass Spielschulden nur Ehrenschulden sind und nicht einklagbar ist eine andere Sache.
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  #2  
Old 11-02-2007, 09:02 AM
br.bm br.bm is offline
Senior Member
 
Join Date: Jul 2006
Posts: 601
Default Re: Homegames sind nicht verboten

solang du kein anwalt bist und für mich haftest falls es nicht stimmt ist mir das ziemlich egal
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  #3  
Old 11-02-2007, 10:46 AM
Shandrax Shandrax is offline
Senior Member
 
Join Date: Mar 2005
Posts: 1,664
Default Re: Homegames sind nicht verboten

[ QUOTE ]
solang du kein anwalt bist und für mich haftest falls es nicht stimmt ist mir das ziemlich egal

[/ QUOTE ]

Wo kein Kläger, da kein Richter...
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  #4  
Old 11-02-2007, 03:28 PM
wolfbeo wolfbeo is offline
Junior Member
 
Join Date: Oct 2007
Location: vienna
Posts: 23
Default Re: Homegames sind nicht verboten

Die Nachweisbarkeit hat an sich nichts damit zu tun, ob es verboten oder erlaubt ist.

öffentlichkeit ist ein dehnbarer begriff - wenn du im Büro einen Kollegen einlädst kann das schon als "öffentlich" ausgelegt werden (vor allem wenn noch andere kollegen im Raum sind).

gewhonheitsmäßig ist ebenfalls reichlich dehnbar - "gelegentliche" pokerpartien fallen jedenfalls darunter.

und ein kläger ist schneller da als man glaubt - ich denke da an sorgerechtsverfahren.
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  #5  
Old 11-02-2007, 09:31 PM
Flashkopf Flashkopf is offline
Junior Member
 
Join Date: Aug 2007
Posts: 5
Default Re: Homegames sind nicht verboten

[ QUOTE ]
Die Nachweisbarkeit hat an sich nichts damit zu tun, ob es verboten oder erlaubt ist.


[/ QUOTE ]
Hier hast du Recht, aber es ist von praktischer Bedeutung.

[ QUOTE ]
öffentlichkeit ist ein dehnbarer begriff - wenn du im Büro einen Kollegen einlädst kann das schon als "öffentlich" ausgelegt werden (vor allem wenn noch andere kollegen im Raum sind).


[/ QUOTE ]
Das ist leider Quatsch. Öffentlich ist ein Glücksspiel, wenn beliebigen Personen die Beteiligung ermöglicht wird. Wenn du Leute gezielt einlädst, ist das gerade das Gegenteil einer öffentlichen Veranstaltung. Da ist es gleichgültig, wer daneben steht.

[ QUOTE ]
gewhonheitsmäßig ist ebenfalls reichlich dehnbar - "gelegentliche" pokerpartien fallen jedenfalls darunter.


[/ QUOTE ]
gewohnheitsmäßig wird ein Glücksspiel veranstaltet, wenn der Personenkreis (nicht der einzelne Spieler) aus Grund eines durch Übung ausgebildeten Hangs zum Glücksspiel zusammenkommt.
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  #6  
Old 11-03-2007, 12:30 AM
icanseeyourcards icanseeyourcards is offline
Senior Member
 
Join Date: Jul 2007
Location: [x] in my imagination
Posts: 718
Default Re: Homegames sind nicht verboten

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  #7  
Old 11-03-2007, 05:40 AM
Wintergedaerm Wintergedaerm is offline
Member
 
Join Date: Mar 2007
Posts: 57
Default Re: Homegames sind nicht verboten

Zumindest in Östtereich sind Homegames um Geld erlaubt.
Nachzulesen unter:

http://www.bmf.gv.at/Finanzmarkt/Glc...752/_start.htm


Edit: Ich seh grad dass der Link ins nichts führt: seltsam, muss ich mal prüfen.
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  #8  
Old 11-03-2007, 06:25 AM
wolfbeo wolfbeo is offline
Junior Member
 
Join Date: Oct 2007
Location: vienna
Posts: 23
Default Re: Homegames sind nicht verboten

[ QUOTE ]
Wenn du Leute gezielt einlädst, ist das gerade das Gegenteil einer öffentlichen Veranstaltung. Da ist es gleichgültig, wer daneben steht.

[/ QUOTE ]

hab mich noch einmal erkundigt, du dürftest recht haben. sorry

[ QUOTE ]
gewohnheitsmäßig wird ein Glücksspiel veranstaltet, wenn der Personenkreis (nicht der einzelne Spieler) aus Grund eines durch Übung ausgebildeten Hangs zum Glücksspiel zusammenkommt.

[/ QUOTE ]
trifft auch auf die "gelegentliche" pokerpartie zu, oder?

@ wintergedaerm: http://www.bmf.gv.at/Steuern/Fachinf...752/_start.htm
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  #9  
Old 11-03-2007, 12:56 PM
Flashkopf Flashkopf is offline
Junior Member
 
Join Date: Aug 2007
Posts: 5
Default Re: Homegames sind nicht verboten

[ QUOTE ]


[ QUOTE ]
gewohnheitsmäßig wird ein Glücksspiel veranstaltet, wenn der Personenkreis (nicht der einzelne Spieler) aus Grund eines durch Übung ausgebildeten Hangs zum Glücksspiel zusammenkommt.

[/ QUOTE ]
trifft auch auf die "gelegentliche" pokerpartie zu, oder?


[/ QUOTE ]
nicht per se würd ich sagen... Aber hier trifft eben erstmal die unschuldsvermutung. Das nachzuweisen wäre erstmal ziemlich schwer.
Schon wenn man in leicht wechselnder Besetzung spielt ist das fragwürdig, da die oben genannte Definition auf den Personenkreis zutreffen muss und nicht auf den einzelnen Spieler.
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