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  #1  
Old 06-01-2007, 10:14 AM
karsten karsten is offline
Junior Member
 
Join Date: Jun 2007
Posts: 3
Default Bewerben von Pokerseiten durch Partnerprogramme vs. §284,285

Hallo

sagt mal, wie is n das liebe Juristen...
angenommen folgender Sachverhalt:

wenn ich als Deutscher von deutschem Hochheitsgebiet aus eine Internetseite betreibe auf der ich Links zu
1.Poker+Casino-Affiliate Programmen

bzw.

2.zu P+C -Subaffiliate Programmen (die haben ja eigentlich gar keinen direkten bezug zu Glücksgeldspiel)
schalte?

Mich dabei allerdings von jeglichem Geldspiel in Pokerräumen und Casinos distanziere, sogar explizit davon abrate, da es ja Verboten ist....und diese nur als Informationsquellen zB Pokerstrategieforen angebe.

Mache ich mich durch den erzielten Gewinn durch die Affiliate bzw Subaffiliate Programme strafbar?
Würde mich paypal irgendwann verraten?

Wie ist das, wenn ich die Seite im Ausland betreibe, auf einen Ausländer, und das nur von Deutschland aus steuer?

Hier noch ein anderes Beispiel gen erzielte Gewinne:
Wenn ich auf meiner Website dazu noch einen Link habe, der auf eine Seite verweist, wo Informationen zu Errektionsprobleme gegeben werden, zudem aber neben Penispumpen auch "Viagra" verkauft wird, mache ich mich dadurch auch strafbar, wenn ich daran verdiene?
1. schon durch Einkommen welches aus dem Klicken der Links erfolgt

2. oder erst durch ne Provision für Penispumpen lach und halt "Viagra" ? macht das juristisch einen Unterschied?

oder is des gar nich strabar?

Herzlichen Dank [img]/images/graemlins/smile.gif[/img]
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  #2  
Old 06-01-2007, 11:26 AM
Bet-and-win88 Bet-and-win88 is offline
Senior Member
 
Join Date: Dec 2006
Posts: 190
Default Re: Bewerben von Pokerseiten durch Partnerprogramme vs. §284,285

Das ist sehr interessant, aber hier wirst du wohl eher gefährliches Halbwissen aufschnappen. War zumindest bisher immer so bei diesen Diskussionen...
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  #3  
Old 06-01-2007, 12:09 PM
karsten karsten is offline
Junior Member
 
Join Date: Jun 2007
Posts: 3
Default Re: Bewerben von Pokerseiten durch Partnerprogramme vs. §284,285

Bin für alles dankbar [img]/images/graemlins/smile.gif[/img] Zum anderen fand ich den Thread zum Glücksspielvertrag gar nich so übel. Die geposteten Links sind super, und zum. die Äusserungen von den mehr oder minder- Juristen waren hervorragend.
Und um Euch vll noch ein bisschen zu fordern, eine weitere nette zu diskutierende Konstellation, die euch vll selbst betrifft:
Ein paar posts weiter unten, habe ich die Lieblingsliste fremder und zum Teil eigener umworbener Poker-Blogs gesehen...zum Teil xxxx.DE ...zum Teil mit Werbebannern, die auf Geldspielseiten umleiten. Haltet Ihr das für gefährlich? Oder wird es erst gefährlich, wenn daraus ein finanzieller Nutzen gezogen wird?

thx
Karsten
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  #4  
Old 06-01-2007, 12:44 PM
zacman zacman is offline
Member
 
Join Date: Apr 2007
Posts: 55
Default Re: Bewerben von Pokerseiten durch Partnerprogramme vs. §284,285

Lies diesen Aufsatz
http://www.affiliateundrecht.de/kritisch...ecksspiele.html

und das nachfolgende BGH Urteil (das für Dich interessante ist unter II 3 b) bb) zu finden - such im Text einfach nach: "Die Beklagte hat durch die als Hyperlink ausgestaltete Angabe der Internetadresse www.b .com die Werbung der a. I. AG für die von ihr veranstalteten Glücksspiele objektiv unterstützt.")

http://www.gluecksspiel-und-recht.de...-20040401.html

und bilde Dir selbst eine Meinung.
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  #5  
Old 06-01-2007, 12:59 PM
Scipio Scipio is offline
Senior Member
 
Join Date: Apr 2006
Location: Mainz ( Germany)
Posts: 1,165
Default Re: Bewerben von Pokerseiten durch Partnerprogramme vs. §284,285

ich glaub, hier sollte man dich besser an jurathek oder recht.de verweisen.
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  #6  
Old 06-01-2007, 02:48 PM
karsten karsten is offline
Junior Member
 
Join Date: Jun 2007
Posts: 3
Default Re: Bewerben von Pokerseiten durch Partnerprogramme vs. §284,285

http://www.affiliateundrecht.de/kritisch...ecksspiele.html

der Link war wirklich sehr hilfreich, vorallem, dass eine Überprüfung des Angebots der Verlinkung vorliegen muss.
Ging ja doch schneller als gedacht, all meine Fragen zu klären [img]/images/graemlins/smile.gif[/img]

Also liebe Blogger, wenn Ihr Werbebanner drauf habt, denkt man drüber nach, ob Ihr die nich entfernt, bevor der nächste gelangweilte Anwalt die alle mal durchgeht, und eine Abmahnungsparty feiert [img]/images/graemlins/smile.gif[/img]

Herzlichen Dank [img]/images/graemlins/smile.gif[/img]
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  #7  
Old 06-01-2007, 03:07 PM
TheWunderkind TheWunderkind is offline
Senior Member
 
Join Date: Jan 2007
Posts: 1,492
Default Re: Bewerben von Pokerseiten durch Partnerprogramme vs. §284,285

http://www.pokertips.org/forums/show...light=rattibor
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  #8  
Old 06-01-2007, 03:53 PM
solucky solucky is offline
Senior Member
 
Join Date: Jul 2004
Posts: 937
Default Re: Bewerben von Pokerseiten durch Partnerprogramme vs. §284,285

hatte ich vor 3 Jahren mit Sportwetten Streitwert xxxxxxxxxxx DM kost 1700DM...bin aber sehr gut davon gekommen mit ++++++++
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