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Wichtige Frage über Steuern
Hi,
ich habe meine Wohnsitz in USA, werde aber bald nach Deutschland zum Studieren ziehen (so gegen Oktober). Ich habe ne Frage an alle deutschen Profis/Semi-Teilzeitprofis: Wie deklariert ihr euere Pokereinnahmen in den Steuern. Versteuert ihr die oder wie läuft es ab? Ich habe keine Ahnung vom deutschen Steuergesetz, also seid nett mit mir. Ihr könnt mir auch gerne ne PM schreiben, wenn ihr euch nicht öffentlich "outen" wollt. Holt ihr euch nen Steuerberater? |
#2
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Re: Wichtige Frage über Steuern
Glücksspielgewinne sind in Deutschland steuerfrei.
Poker gilt in Deutschland als Glücksspiel. Glücksspiel wird in Deutschland staatlich reglementiert. Online-Pokeranbieter haben in Deutschland keine Lizenz. Willkommen im deutschen Dilemma. |
#3
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Re: Wichtige Frage über Steuern
Danke Oof.
Also wenn ich auf mein deutsches Konto mehrmals im Jahr einen bestimmten hohen Betrag fließen lasse, muss ich nix an Steuern zahlen? Habe von dem deutschen Dilemma ein wenig gelesen... Wie gehn die andern Profis hier damit um, die schon länger als ein Jahr Profi sind? |
#4
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Re: Wichtige Frage über Steuern
Mach dir über Steuern keine Gedanken. Als Deutscher Staatsbürger bekommt man sogar in ausländischen Kasinos die Steuern wieder zurück (sofern die Länder Steuerverträge mit Deutschland haben).
Online Glücksspiel ist eine Grauzone in Deutschland, weil man nicht festlegt wo das Kasino liegt, d.h. liegt es da wo der Spieler spielt (-> Deutschland) oder liegt es da wo der Server ist (-> Ausland). Ansich musst du mit nichts rechnen. |
#5
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Re: Wichtige Frage über Steuern
es gibt keine deutschen profis, die schon länger als ein jahr spielen.
das ist ein fakt würde ich sagen. bist du amerikaner? wenn ja dann musst du in amerika steuern zahlen, denn deren steuerrecht bezieht sich auf alles geld was du verdienst, egal in welchem teil der welt |
#6
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Re: Wichtige Frage über Steuern
[ QUOTE ]
es gibt keine deutschen profis, die schon länger als ein jahr spielen. das ist ein fakt würde ich sagen. [/ QUOTE ] WHAT? Nur weil das DSF Poker erst im letzten Jahr entdeckte, muss das nicht für die gesamte Nation gelten. |
#7
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Re: Wichtige Frage über Steuern
[ QUOTE ]
es gibt keine deutschen profis, die schon länger als ein jahr spielen. das ist ein fakt würde ich sagen. [/ QUOTE ] Das ist definitiv falsch. |
#8
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Re: Wichtige Frage über Steuern
[ QUOTE ]
es gibt keine deutschen profis, die schon länger als ein jahr spielen. das ist ein fakt würde ich sagen. [/ QUOTE ] ^^ |
#9
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Re: Wichtige Frage über Steuern
[ QUOTE ]
es gibt keine deutschen profis, die schon länger als ein jahr spielen. das ist ein fakt würde ich sagen. [/ QUOTE ] ROFL - Post of the year! |
#10
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Re: Wichtige Frage über Steuern
Hallo Hercules
Ich habe mich etwas " schlau " gemacht, und ein bischen gegoogelt. Glücksspielgewinne sind in Deutschland Steuerfrei da das Finanzamt davon ausgeht das man mit Glücksspielen keinen dauerhaften Gewinn erzielen kann. Falls ein Dauerhafter Gewinn entsteht bist Du Berufssspieler und Steuerpflichtig. Ich habe jetzt aus einem anderen Forum mal ein Urteil kopiert. Ich weiss nicht wieviel Du machst, aber das sicherste ist deine Gewinne in den USA zu versteuern. Ist sicherlich billiger als Deutschland. urteil des finanzgerichts münchen vom 17.1.1995, aktenzeichen 12k89/92 (rechtskräftig), stark verkürzt: >>>>> TATBESTAND: der kläger (kl.) ist verheiratet und hat drei kinder.....auf die rückfrage des finanzamts (fa), wie der lebensunterhalt der fünfköpfigen familie bestritten werde, legte der kl. eine aufstellung über spielbankgewinne für die monate januar bis september 1990 vor.....für das streitjahr 1989 reichte der kl. keine est-erklärung beim fa ein. das fa schätzte daher die besteuerungsgrundlagen.....im einspruchsverfahren gelangte das fa zu der ansicht, dass aufgrund der angaben, die im rahmen der est-veranlagung für 1988 gemacht worden waren, von steuerpflichtigen spielbankgewinnen auszugehen sei..... zur begründung der hiergegen erhobenen klage trägt der kl. vor, er habe im streitjahr keinerlei eigenes einkommen erzielt. die zum lebensunterhalt erzielten einnahmen aus casinos seien nicht als steuerpflichtig anzusehen. der kl. beantragt, den est-bescheid 1989....aufzuheben. das fa beantragt, die klage abzuweisen. nach seiner ansicht ist der kl. als profispieler anzusehen, bei dem abweichend vom grundsatz, dass spiel-, sport-, wett- und lotteriegewinne nicht der steuerpflicht nach dem einkommensteurgesetz unterlägen, die erzielten spielgewinne als steuerpflichtig zu beurteilen seien. auf anfrage des gerichts hat die staatliche lotterieverwaltung - bayerische spielbanken - mitgeteilt, dass die spielmethode des kl. wie alle anderen spielmethoden nicht geeignet sei, einen permanenten, per saldo zwangsläufig positiven spielgewinn zu sichern. vielmehr verringere jeder regelmässige spieler im endeffekt sein spielkapital. der spielplan des roulette ergebe einen exakt berechenbaren vorteil für die spielbank in höhe von...... der kl. hat hierzu mitgeteilt, auch bei seiner spielmethode gebe es verlusttage oder tage mit sehr geringem überschuss. die frage, ob man beim roulette über einen längeren zeitraum positive ergebnisse erziele, sei eine frage der spiel- und selbstdisziplin..... GRÜNDE: die klage ist begründet. entgegen der ansicht des fa sind spielbankgewinne nicht als steuerpflichtige einkünfte zu beurteilen. den steuerpflichtigen einkünften sind die ergebnisse einer tätigkeit nur dann zuzurechnen, wenn die tätigkeit mit der glaubhaften absicht unternommen wird, auf dauer ein positives ergebnis zu erzielen..... ob eine derartige absicht vorliegt, ist wie jede innere tatsache anhand äusserer merkmale zu beurteilen. daher muss aus objektiven umständen auf das vorliegen oder fehlen der absicht geschlossen werden..... für den streitfall ergibt sich hierzu aus der auskunft der staatlichen lotterieverwaltung, dass auf dauer gesehen jeder spieler sein kapital nach exakt berechenbaren prozentsätzen verringert. dies wird auch vom fa nicht bestritten. ist somit davon auszugehen, dass sich bei regelmässigem spielen in einer spielbank kein totalüberschuss erreichen lässt, sind auch einzelne gewinne nicht der einkunftssphäre zuzuordnen. das gericht verkennt nicht, dass auch spielarten denkbar sind, bei denen steuerpflichtige einkünfte erzielt werden können. sie sind jedoch dadurch gekennzeichnet, dass der spieler besondere persönliche fertigkeiten oder ein tieferes spielverständnis gegenüber den mitspielern ausnutzt, um daraus ein positives gesamtergebnis zu erzielen (vgl. bfh-urteil....). um ein derartiges spiel handelt es sich jedoch beim roulettespiel nicht. hinreichende anhaltspunkte dafür, dass der kl. anderweitig steuerpflichtige einkünfte im streitjahr erzielt haben könnte, bestehen nicht. <<<<<< soweit die wichtigsten passagen aus diesem urteil. vereinfacht ausgedrückt heisst das letztlich, das gericht hat die spielgewinne nur deshalb nicht als steuerpflichtig angesehen, weil es nicht glaubte, dass man auf dauer gewinnen könne. der umkehrschluss ist einfach: überzeuge das finanzamt bzw. das finanzgericht davon, dass du doch auf dauer gewinnen kannst, und schon hast du steuerpflichtige einkünfte.... im übrigen ist längst höchstrichterlich entschieden, dass die gewinne z.b. eines professionellen pokerspielers oder eines professionellen skatspielers (offenbar gibt es so etwas) steuerpflichtig sind. die immer wieder geäusserte behauptung, spielgewinne seien nicht steuerpflichtig, ist in dieser allgemeinen form daher unzutreffend. Man muss sich vor Augen führen, dass Spielgewinne überhaupt kein Thema für´s Finanzamt sind, weil nach landläufiger Meinung nicht dauerhaft gewonnen werden kann. Darum macht sich auch kein Finanzbeamter die Mühe nach entsprechenden Urteilen zu suchen, denn die gibt es. Was will uns das sagen? Der Sachse hat ganz einfach Glück gehabt, denn er betreibt KEIN Glücksspiel sondern ein Geschicklichkeitsspiel und ist damit sehr wohl steuerpflichtig. Also Sachse, PPPPSSSSSSSSTTTTT! |
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