![]() |
#21
|
|||
|
|||
![]()
Sorry,dachte ich hätte meinen Beitrag noch editiert.
Richtig ist obiger Aufsatz. Das Territorialprinzip besagt ganz klar das nur Taten strafbar sind,die innerhalb Deutschland begangen werden,es sei denn die Tat ist auch am Auslandstatort strafbar. Wer von zu Hause auf ausländischen Seiten surft begeht die Tat somit nach h.M nicht in Deutschland. |
#22
|
|||
|
|||
![]()
[ QUOTE ]
Wer von zu Hause auf ausländischen Seiten surft begeht die Tat somit nach h.M nicht in Deutschland. [/ QUOTE ] Falsch. Der Teilnehmer sitzt am PC in Deutschland und deshalb ist Deutschland der Tatort. Das ist die herrschende Meinung, die von Gerichten und Staatsanwaltschaften vertreten wird. In Roulette-Kreisen hat ein Fall für Aufsehen gesorgt, in dem eine Spielerin, die in karibischen Online-Casinos gespielt hat, wegen Teilnahme am unerlaubten Glücksspiel vor einem Schöfffengericht angeklagt worden ist. |
#23
|
|||
|
|||
![]()
Für mich gibt es ein paar Kernfragen:
A. Warum macht man eigentlich keine Lobbyarbeit und schafft §245 StGB ab? So teuer sind Politiker auch nicht und die Gamblingindustrie hat bekanntlich genügend in der Portokasse. B. Was ist der Unterschied zwischen erlaubtem und unerlaubtem Glücksspiel? Zum einen sicherlich die Besteuerung und zum anderen die Sicherheit für den Spieler in staatlichen Casinos nicht betrogen zu werden. Letzteres stammt aus einer Zeit in der man im Hinterzimmer mit gezinkten Karten beschissen wurde. Ist das überhaupt noch zeitgemäss? C. Hat Stefan Raab eigentlich eine Lizenz für seine Pokernight? |
#24
|
|||
|
|||
![]()
Hallo Shandrax,
zu A: Das ist zwar wünschenswert, aber welche Anbieter sollen das machen? Effiziente Lobbyarbeit kann am besten klappen wenn Arbeitsplätze in D damit zusammenhängen. Da weder Party noch Pokerstars Arbeitsplätze in D schaffen wird dieser Punkt schwierig. Es gibt aber im I-net einige unabhängige Pokerverbände die versuchen soetwas auf die Beine zu stellen. zuB: Erlaubtes Glückspiel: In staatlich lizensierten Casinos. Unerlaubtes Glückspiel: Im Prinzip alles andere was mit Geld zusammenhängt nach §285 StGB. Problembereich ist hierbei Onlinepoker (siehe auch andere Threads dazu). Du kannst auch nach §284 also z.B. nicht ohne Lizenz ein Geschäft aufmachen und MTT oder Cashgames anbieten . zu C: Hab zwar keine einzige Pokernight gesehen, aber ich glaube da wurde nur um Sachpreise und nicht um Echtgeld gespielt, oder? |
#25
|
|||
|
|||
![]()
[ QUOTE ]
zu C: Hab zwar keine einzige Pokernight gesehen, aber ich glaube da wurde nur um Sachpreise und nicht um Echtgeld gespielt, oder? [/ QUOTE ] Nein da gings schon um Echtgeld Sachpreise gab es denke ich überhaupt nicht |
#26
|
|||
|
|||
![]()
[ QUOTE ]
zu C: Hab zwar keine einzige Pokernight gesehen, aber ich glaube da wurde nur um Sachpreise und nicht um Echtgeld gespielt, oder? [/ QUOTE ] Es wurde "echtes" Geld ausgeschüttet. Allerdings mussten die Spieler ja keinen Einsatz bringen, die Preise waren gesponsert. Wer wird Millionär darf ja auch Geld ausschütten (und ebenso andere Spiele im Fernsehen mit erheblich höherem Glücksanteil wie "Deal or no Deal"). |
#27
|
|||
|
|||
![]()
[ QUOTE ]
Wer wird Millionär darf ja auch Geld ausschütten (und ebenso andere Spiele im Fernsehen mit erheblich höherem Glücksanteil wie "Deal or no Deal"). [/ QUOTE ] WWM ist glaube per Definition erstmal kein Glücksspiel. Das man daran manchmal zweifelt, liegt an der Fragenauswahl der letzten Jahre. "Deal or no Deal" wird imho von einer staatlichen Lotterie veranstaltet und ist somit per se legal. |
#28
|
|||
|
|||
![]()
[ QUOTE ]
[ QUOTE ] Wer von zu Hause auf ausländischen Seiten surft begeht die Tat somit nach h.M nicht in Deutschland. [/ QUOTE ] Falsch. Der Teilnehmer sitzt am PC in Deutschland und deshalb ist Deutschland der Tatort. Das ist die herrschende Meinung, die von Gerichten und Staatsanwaltschaften vertreten wird. [/ QUOTE ] Eben nicht. Wer auf Seiten surft dessen Server sich im Ausland befinden begeht die Tat nicht in Deutschland. Nach teleologischer Auslegung des § 9 können sog. Distanzdelikte,bei denen es sich nich um abstrakte Gefährdungsdelikte handelt, nicht dem Ubiquitätsprinzip unterliegen, da dies dann zu einer unangemessenen Ausdehnung des deutschen Strafrechts führt. Glücksspiel ist ein Tätigkeitsdelikt. |
#29
|
|||
|
|||
![]()
Darf ich dann als deutscher Neonazi unter meinem Namen rechtsradikale Propaganda auf ausländischen Servern verbreiten? Nein!
|
#30
|
|||
|
|||
![]()
[ QUOTE ]
Darf ich dann als deutscher Neonazi unter meinem Namen rechtsradikale Propaganda auf ausländischen Servern verbreiten? Nein! [/ QUOTE ] Das wiederum ist ein Gefährdungsdelikt mit Inlandsbezug. |
![]() |
|
|