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Ich les vor allem im Poker in Berln Artikel immer wieder, dass homegames um Geld ja verboten seien und wie schädlich dass fürs image von Poker wär, wenn das mal auffliegt.
Nach § 284 StGB ist ÖFFENTLICHES Glücksspiel verboten. Nach § 284 II werden von Vereinen oder geschlossenen Gesellschaften gewohnheitsmäig veranstaltete Glücksspiele auch von der Strafbarkeit erfasst. Wenn sich aber einige Privatpersonen mal verabreden und treffen ist das sicherlich nicht öffentlich und der Tatbestand daher nicht erfüllt. Und dass man als geschlossene Gesellschaft gewohnheitsmäßig spielt ist ausserdem auch sehr schwer nachweisbar und beim ersten mal sicherlich nicht erfüllt.... Dass Spielschulden nur Ehrenschulden sind und nicht einklagbar ist eine andere Sache. |
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