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Justicia strikes back
Welt am Sonntag:
Die Pokerspieler sind ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten. Grund sind Informationen darüber,dass Oberstaatsanwalt xxx das Verfahren gegen einen deutschen Onlinepokerspieler eröffnet haben soll. Ihm wird ein Verstoß gegen § 285 StGB zur Last gelegt. In Deutschland werden schätzungsweise jährlich 200 Millionen € in Online Casinos umgesetzt,schätzungsweise 2 Millionen Deutsche spielen regelmässig online mit Echtgeld. Nach dem Verbot von bwin und der Bestätigung des staatlichen Wettmonopols durch das BverfG,werden vor allem in der Onlinepokerbranche weiterhin mit steigender Tendenz Gewinne erzielt , obwohl das Spielen in einem Online Casino unter den Paragraphen 284 StGB fällt. Der Grund für die bisherige Nichtverfolgung liegt in den für § 9 StGB nicht geregelten Distanzdelikten,da hier Handlungsort und Erfolgsort auseinanderfallen. § 285 ist als abstraktes Gefährdungsdelikt eigentlich Erfolgsunabhängig,dennoch gehen hier die Meinungen in der Literatur und in der Rechtsprechung auseinander. Oberstaatsanwalt xxx will sich nun diesem umgeklärten Fall annehmen,und wird einen deutschen Onlinespieler erstmalig vor Gericht bringen. Sollte das Gericht der Auffassung der StA,das § 9 auch für Distanzdelikte gilt und das Territorialprinzip hier Anwendung findet,folgen,und das Modell des EuGH nach dem Gambelli Urteil(näheres würde hier den Rahmen sprengen) ablehnen,wird dies eine Welle von Verfahren nach sich ziehen,soviel ist sicher. |
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