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Ich les vor allem im Poker in Berln Artikel immer wieder, dass homegames um Geld ja verboten seien und wie schädlich dass fürs image von Poker wär, wenn das mal auffliegt.
Nach § 284 StGB ist ÖFFENTLICHES Glücksspiel verboten. Nach § 284 II werden von Vereinen oder geschlossenen Gesellschaften gewohnheitsmäig veranstaltete Glücksspiele auch von der Strafbarkeit erfasst. Wenn sich aber einige Privatpersonen mal verabreden und treffen ist das sicherlich nicht öffentlich und der Tatbestand daher nicht erfüllt. Und dass man als geschlossene Gesellschaft gewohnheitsmäßig spielt ist ausserdem auch sehr schwer nachweisbar und beim ersten mal sicherlich nicht erfüllt.... Dass Spielschulden nur Ehrenschulden sind und nicht einklagbar ist eine andere Sache. |
#2
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solang du kein anwalt bist und für mich haftest falls es nicht stimmt ist mir das ziemlich egal
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#3
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solang du kein anwalt bist und für mich haftest falls es nicht stimmt ist mir das ziemlich egal [/ QUOTE ] Wo kein Kläger, da kein Richter... |
#4
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Die Nachweisbarkeit hat an sich nichts damit zu tun, ob es verboten oder erlaubt ist.
öffentlichkeit ist ein dehnbarer begriff - wenn du im Büro einen Kollegen einlädst kann das schon als "öffentlich" ausgelegt werden (vor allem wenn noch andere kollegen im Raum sind). gewhonheitsmäßig ist ebenfalls reichlich dehnbar - "gelegentliche" pokerpartien fallen jedenfalls darunter. und ein kläger ist schneller da als man glaubt - ich denke da an sorgerechtsverfahren. |
#5
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Die Nachweisbarkeit hat an sich nichts damit zu tun, ob es verboten oder erlaubt ist. [/ QUOTE ] Hier hast du Recht, aber es ist von praktischer Bedeutung. [ QUOTE ] öffentlichkeit ist ein dehnbarer begriff - wenn du im Büro einen Kollegen einlädst kann das schon als "öffentlich" ausgelegt werden (vor allem wenn noch andere kollegen im Raum sind). [/ QUOTE ] Das ist leider Quatsch. Öffentlich ist ein Glücksspiel, wenn beliebigen Personen die Beteiligung ermöglicht wird. Wenn du Leute gezielt einlädst, ist das gerade das Gegenteil einer öffentlichen Veranstaltung. Da ist es gleichgültig, wer daneben steht. [ QUOTE ] gewhonheitsmäßig ist ebenfalls reichlich dehnbar - "gelegentliche" pokerpartien fallen jedenfalls darunter. [/ QUOTE ] gewohnheitsmäßig wird ein Glücksspiel veranstaltet, wenn der Personenkreis (nicht der einzelne Spieler) aus Grund eines durch Übung ausgebildeten Hangs zum Glücksspiel zusammenkommt. |
#6
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#7
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Zumindest in Östtereich sind Homegames um Geld erlaubt.
Nachzulesen unter: http://www.bmf.gv.at/Finanzmarkt/Glc...752/_start.htm Edit: Ich seh grad dass der Link ins nichts führt: seltsam, muss ich mal prüfen. |
#8
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Wenn du Leute gezielt einlädst, ist das gerade das Gegenteil einer öffentlichen Veranstaltung. Da ist es gleichgültig, wer daneben steht. [/ QUOTE ] hab mich noch einmal erkundigt, du dürftest recht haben. sorry [ QUOTE ] gewohnheitsmäßig wird ein Glücksspiel veranstaltet, wenn der Personenkreis (nicht der einzelne Spieler) aus Grund eines durch Übung ausgebildeten Hangs zum Glücksspiel zusammenkommt. [/ QUOTE ] trifft auch auf die "gelegentliche" pokerpartie zu, oder? @ wintergedaerm: http://www.bmf.gv.at/Steuern/Fachinf...752/_start.htm |
#9
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[ QUOTE ] gewohnheitsmäßig wird ein Glücksspiel veranstaltet, wenn der Personenkreis (nicht der einzelne Spieler) aus Grund eines durch Übung ausgebildeten Hangs zum Glücksspiel zusammenkommt. [/ QUOTE ] trifft auch auf die "gelegentliche" pokerpartie zu, oder? [/ QUOTE ] nicht per se würd ich sagen... Aber hier trifft eben erstmal die unschuldsvermutung. Das nachzuweisen wäre erstmal ziemlich schwer. Schon wenn man in leicht wechselnder Besetzung spielt ist das fragwürdig, da die oben genannte Definition auf den Personenkreis zutreffen muss und nicht auf den einzelnen Spieler. |
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