Re: Frage an alle professionellen Pokerspieler
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In der 1. Vorlesung im 1.Semester lernt man: Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung.
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QFT!
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D.h. den Begriff Glücksspiel gibts im Einkommensteuergesetz nicht. Klar, denn dann könnte man ja die Verluste (= Einkommenserzielungskosten), die im Durchschnitt bei legalem Glücksspiel halt anfallen, absetzen.
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Genau das ist der Punkt.
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