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Old 09-21-2007, 09:06 AM
McSeafield McSeafield is offline
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Default Re: Taxes in Germany

Also ich würde meine Beurteilung bei nochmaliger Überprüfung wie folgt unterscheiden:

a) jemand betreibt als Initiator im Hinterzimmer einer Gaststätte regelmäßig eine verbotenes Glückspiel und hat daraus auch nachweislich regelmäßige Einnahmen. In so einem Fall kann ähnlich wei bei Bordell, Zuhälterei oder Rauschgifthandel etc. ein Gewerbebetrieb vorliegen. Der Gewinn wird dann durch Einnahme-/Überschussrechnung ermittelt, in der Praxis wahrscheinlich geschätzt.

b) Ein Amateur-Pokerspieler beteiligt sich gelegentlich an einem legalen Pokerspiel (oder auch illegalen Pokersspiel z.B. Online-Poker - Abgrezung zum erlaubten Unterhaltungsspiel beachten!) und erzielt daraus mehr oder weniger zufällige Zahlungen. Solche Einnahmen werden grds. nicht besteuert, da es am Verhältnis Leistung / Gegenleistung fehlt (FG Nbg EFG 79,339 rkr).

c) Bei Berufs-Pokerspielern ist die Steuerpflicht zweifelhaft (glA FG Bln EFG 91, 319 - offen BFH/NV 94, 622 und 98,854 wegen § 15). Auch hier ergibt sich zuächst die Lösung entsprechend b). Ohne diese Urteile nachgelesen zu haben, würde ich folgende Grundsätze konstatieren. Ein Chris Moneymaker hat bei richtiger Argumentation imho noch eine Chance, die Steuerpflicht zu vermeiden. Ein Fossilman oder ein Eddy Scharf bekommt wahrscheinlich tatsächlich massive Probleme. Das Finanzamt wird eine berufliche oder besser betriebliche Veranlassung unterstellen und auch das Kriterium "zufällige Zahlungen" negieren. Sicherlich bekommt auch ein Spieler, der sich wie in dem von MATT111 vorgestellten Urteilsfall verhält, Probleme. Beim Roulette hat er insoweit Glück gehabt, weil es tatsächlich kein System gibt, mit dem ein Roulettespieler auf Dauer Gewinne einfahren kann. Was er dem Richter erzählt hat, war totaler Quatsch und möglicherweise aus nicht ersichtlichen Gründen eine Schutzbehauptung. Also, die entscheidenen Kriterien in diesem Bereich sind wohl (Veranlassung - jemand entscheidet sich deutlich ein Pro zu werden) und eine bestimmte Nachhaltigkeit der Gewinne (keine zufälligen Zahlungen mehr) mit dem Ergebnis, dass er von seinen Gewinnen leben kann (= Anscheinsbeweis, der zur Beweislastumkehr führt). Die Frage ist, was kann man tun, um diese Steuerpflicht in Zweifel zu ziehen. Man muß wohl argumentieren, man betrachtet Poker nur als Hobby, sei arbeitlos und habe deshalb notgedrungen sein Leben der Zockerei verschrieben, Poker sei ein Glückspiel und erlaube keine regelmäßigen Einkünfte etc. Und im übrigen sollte man wohl öfter mal pausieren oder noch besser, zwischendurch einer anderen geregelten Arbeit nachgehen. Eine weitere Argumentation kann ich hier nicht weiter ausführen. Die weitere Problematik ist dann wohl auch noch die Einkünfteermittlung. Wenn die Einkünfte nach § 22 Nr. 3 (und nicht nach § 15 - Gewerbebetrieb bzw. § 18 - selbständige Arbeit) zu ermitteln sind, würde ich zwischenzeitliche Verluste als negative Einkünfte (unzweifelhaft sofort abzugsfähig) und buy-ins als Werbungskosten betrachten. Falls das Finanzamt diese Berechnungsweise nicht akzeptiert, würde ich sofort klagen. Ein besserer Ansatz ist wohl der Versuch, dann nach § 18 wie ein freiberuflicher Künstler besteuert zu werden, weil dadurch die Einkunftsermittlung erleichtert wird.

d) Ein berufsmäßiger Falschspieler wird von der Polizei beim Falschspielen erwischt. Er wird wahrscheinlich besteuert. Ob als verbotenes Gewerbe oder gem. § 22 Nr. 3 hängt wahrscheinlich vom Einzelfall ab. Im Regelfall wird er wahrscheinlich geschätzt.

An die Fälle a) und d) habe ich nicht gedacht. Bezüglich Fall c) muss ich meine Aufassung wohl korrigieren. Es gibt sicherlich auch bei Amateur-Pokerspielern Grenzfälle, die problematisch werden können. Zur Nachprüfung meiner Betrachtungen sollte man einen Steuerberater oder Fachanwalt für Steuerrecht befragen.

@intianaV8
Based on my reconsideration I have to amend my opinion as follows:
If you are a poker pro or have regulary poker winnings like a pro u can run into serios problems. Please contact in such a case your tax advisor.
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