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  #5  
Old 11-02-2007, 09:31 PM
Flashkopf Flashkopf is offline
Junior Member
 
Join Date: Aug 2007
Posts: 5
Default Re: Homegames sind nicht verboten

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Die Nachweisbarkeit hat an sich nichts damit zu tun, ob es verboten oder erlaubt ist.


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Hier hast du Recht, aber es ist von praktischer Bedeutung.

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öffentlichkeit ist ein dehnbarer begriff - wenn du im Büro einen Kollegen einlädst kann das schon als "öffentlich" ausgelegt werden (vor allem wenn noch andere kollegen im Raum sind).


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Das ist leider Quatsch. Öffentlich ist ein Glücksspiel, wenn beliebigen Personen die Beteiligung ermöglicht wird. Wenn du Leute gezielt einlädst, ist das gerade das Gegenteil einer öffentlichen Veranstaltung. Da ist es gleichgültig, wer daneben steht.

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gewhonheitsmäßig ist ebenfalls reichlich dehnbar - "gelegentliche" pokerpartien fallen jedenfalls darunter.


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gewohnheitsmäßig wird ein Glücksspiel veranstaltet, wenn der Personenkreis (nicht der einzelne Spieler) aus Grund eines durch Übung ausgebildeten Hangs zum Glücksspiel zusammenkommt.
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