Re: Homegames in Deutschland: Was ist wie weit erlaubt?
§ 284 Abs. 1 StGB:
"Wer ohne behördliche Erlaubnis öffentlich ein Glücksspiel veranstaltet oder hält oder die Einrichtungen hierzu bereitstellt, wird ... bestraft."
§ 284 Abs. 2 StGB:
" Als öffentlich gelten auch Glücksspiele in ... geschlossenen Gesellschaften, in denen Glücksspiele gewohnheitsmäßig veranstaltet werden."
§ 285 StGB:
"Wer sich an einem öffentlichen Glücksspiel beteiligt, wird ... bestraft."
Habe jetzt keinen Strafgesetzbuch-Kommentar griffbereit, aber rein dem Wortlaut nach werden auch private Runden unter Bekannten davon erfaßt ...
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