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Old 07-24-2007, 04:12 AM
Shandrax Shandrax is offline
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Default Re: Schwere Lebensentscheidung; Studium oder Pokern? Helft mir

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guillotine,damit ist das Argument gemeint was jede analogiediskussion im Keim ersticken soll.

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Das wäre dann Art. 103 II GG.

Dennoch hat das Analogieverbot einen Nachteil und zwar die Reaktionszeit. Wie man bei Ackermann&Co sieht braucht der Staat z.T. Jahre, bis er auf diese neue Form der Kriminalität reagiert und wenn genügend Lobbyarbeit geleistet wird, dann passiert überhaupt nichts. Ohne Analogieverbot hätte man diese Typen schon längst an den Eiern aufgehängt.

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und analogie zu Gunsten des Täters doch erlaubt.

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Das ist zwar in der Theorie richtig, kommt aber praktisch kaum vor. Dazu sind die Tatbestände in der Regel zu eng formuliert. Im Prozessrecht ist sowas schon eher möglich, aber da kann man sich schon wieder streiten ob das Analogieverbot überhaupt anwendbar ist.

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desweiteren gibt es ja auch zivilrecht und öff.recht analogien.

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Da geht es auch nicht um Strafe und demzufolge greift die Formulierung des Art. 103 II erst gar nicht.

Zivilrecht ohne Analogien wäre ohnehin ein Unding, weil das Zivilrecht die Gesellschaft positiv abbildet. Das heisst im Zivilrecht wird alles erfasst, während das Strafrecht aus der Gesamtmenge der möglichen Handlungen einige wenige sozusagen negativ herausgreift.
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