Re: Glücksspielstaatsvertrag
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Es gibt afaik kein Gesetz, dass Online-Glückspiel in D richtig verbietet. Ist alles Grauzone und Auslegungssache.
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An der Stelle ist das keine Auslegungsfrage. Der deutsche Staat hat Glücksspiel monopolisiert, insofern ist Online-Glücksspiel in Deutschland von privaten Anbietern verboten.
Davon zu trennen ist die Frage, ob deutsches Recht greift, wenn ich auf einer Seite spiele, die ihren Standort in Gibraltar oder sonstwo hat. Konkret gibt es hierzu m. W. keine Urteile. Es gibt allerdings ein Urteil, in welchem deutsches Recht im Bezug auf eine australische Internet-Seite zur Anwendung gebracht wurde. Dieses Urteil wird aber von den meisten Juristen als falsch angesehen. D.h. die herrschende Meinung wäre wohl, dass deutsches Recht beim Online-poker nicht zur Anwendung kommt.
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