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[ QUOTE ] [ QUOTE ] Wer von zu Hause auf ausländischen Seiten surft begeht die Tat somit nach h.M nicht in Deutschland. [/ QUOTE ] Falsch. Der Teilnehmer sitzt am PC in Deutschland und deshalb ist Deutschland der Tatort. Das ist die herrschende Meinung, die von Gerichten und Staatsanwaltschaften vertreten wird. [/ QUOTE ] Eben nicht. Wer auf Seiten surft dessen Server sich im Ausland befinden begeht die Tat nicht in Deutschland. Nach teleologischer Auslegung des § 9 können sog. Distanzdelikte,bei denen es sich nich um abstrakte Gefährdungsdelikte handelt, nicht dem Ubiquitätsprinzip unterliegen, da dies dann zu einer unangemessenen Ausdehnung des deutschen Strafrechts führt. Glücksspiel ist ein Tätigkeitsdelikt. [/ QUOTE ] Dennoch ist es so, dass der deutsche Staat sein Gesetz anders verstanden haben will und dem wohl bisher auch die Gerichte folgen. Insofern hat Thales wohl recht. |
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