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  #47  
Old 04-18-2007, 09:57 AM
zacman zacman is offline
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Posts: 55
Default Re: Glücksspielstaatsvertrag

[ QUOTE ]
nein,Gefährdungsdelikte: strafrechtlich im Unterschied zum Verletzungsdelikt ein Delikt, dessen Verwirklichung nur die bloße Gefährdung des geschützten Rechtsguts voraussetzt.


[/ QUOTE ]

Ich verstehe nicht, warum Du hier eine Abgrenzung von Verletzungsdelikten und *konkreten* Gefährdungsdelikten vornimmst, wenn Deiner Meinung nach 285 gar kein Erfolgsdelikt sondern Tätigkeitsdelikt sein soll; und darüber hinaus in der Literatur als *abstraktes* Gefährdungsdelikt eingeordnet wird.
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