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Old 04-17-2007, 10:27 AM
Thales Thales is offline
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Default Re: Glücksspielstaatsvertrag

"Es gibt allerdings ein Urteil, in welchem deutsches Recht im Bezug auf eine australische Internet-Seite zur Anwendung gebracht wurde. Dieses Urteil wird aber von den meisten Juristen als falsch angesehen. D.h. die herrschende Meinung wäre wohl"

Dann ist das vielleicht die herrschende Lehre und die ganze Problematik ist in der Fachwelt umstritten. Das ist aber erst einmal für den Rechtsanwender völlig belanglos, wenn der BGH eine Rechtsfrage entschieden hat (ich vermute hier geht es um das Urteil vom 12.12.2000, Az.: 1 StR 284/00). Entweder ändert der BGH seine Rechtsprechung oder der Gesetzgeber greift ein, am tatsächlichen Rechtszustand ändert sich nichts. Es daher gefährlich zu argumentieren, dass die Mehrheit das Juristen das Urteil ablehnt. Das mag sein, aber diese "Ablehnung" hat keinerlei rechtlichen Charakter, das Urteil schon.
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