Re: Glücksspielstaatsvertrag
Hallo Shandrax,
zu A: Das ist zwar wünschenswert, aber welche Anbieter sollen das machen? Effiziente Lobbyarbeit kann am besten klappen wenn Arbeitsplätze in D damit zusammenhängen. Da weder Party noch Pokerstars Arbeitsplätze in D schaffen wird dieser Punkt schwierig.
Es gibt aber im I-net einige unabhängige Pokerverbände die versuchen soetwas auf die Beine zu stellen.
zuB: Erlaubtes Glückspiel: In staatlich lizensierten Casinos.
Unerlaubtes Glückspiel: Im Prinzip alles andere was mit Geld zusammenhängt nach §285 StGB. Problembereich ist hierbei Onlinepoker (siehe auch andere Threads dazu).
Du kannst auch nach §284 also z.B. nicht ohne Lizenz ein Geschäft aufmachen und MTT oder Cashgames anbieten .
zu C: Hab zwar keine einzige Pokernight gesehen, aber ich glaube da wurde nur um Sachpreise und nicht um Echtgeld gespielt, oder?
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