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Old 04-16-2007, 02:32 PM
Thales Thales is offline
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Default Re: Glücksspielstaatsvertrag

Jede juristischer Aufsatz und Rechtsprechung, die älter als ein Jahr ist, ist mittlerweile nutzlos und irreführend. Solange der Anbieter eine Lizenz aus einem EU-Mitgliedsstaat hat, liegt kein unerlaubtes Glücksspiel vor, da eine Lizenz vorhanden ist und es grundsätzlich egal ist, ob es eine deutsche oder europäische ist. Aus diesen europarechtlichen Überlegungen hat z.B. das OLG München vor ein paar Monaten seine gegenteilige Rechtsprechung aufgegeben. Im Lichte der neuen EuGH-Urteile wird auch der geplante Staatsvertrag so nicht durchkommen.

Das hat sich aber noch nicht in den letzten Winkel der Republik herumgesprochen und vielen Ländern fällt es sehr schwer diese Entwicklung zu akzeptieren, aber die europarechtliche Lösung wird so oder so kommen. In einem einheitlichen Europa kann man niemanden erklären, warum die Briten wetten (und dies schon seit Jahrhunderten tun ohne nunmehr als Volk von Süchtigen dahinzuvegitieren) dürfen, jeder Deutsche aber bei derselben Tätigkeit ein krankhafter Spieler sein sollen.
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