Re: Glücksspielstaatsvertrag
Wegen Börse vs Glücksspiel:
Gibt n Urteil vom 20.4.1999 vom BFH (BStBl II 1999, 466):
"... Es wird darauf hingewiesen, dass zwischen den... Termingeschäften und den reinen Glücksspielen grundlegende Unterschiede bestünden. Reine Glücksspiele um Geld fänden außerhalb des Wirtschaftskreislaufs im gesellschaftlichen Bereich statt und schüfen sich ihre Risiken gleichsam selbst. Ihre Ergebnisse hingen meist vom Zufall ab. Sie erforderten regelmäßig weder eine nennenswerte geistige Tätigkeit, noch würden sie nach den anerkannten Prinzipien einer (professionellen) Vermögensanlage überwacht. Sie dienten dem Zeitvertreib, der zerstreuung und dem "Nervenkitzel" des Spielers. Demgegenüber nehme sich der Terminspekulant der Risiken an, die im Wirtschaftskreis vorgegeben seien. Bei der seriösen, auf Kenntnissen beruhenden Terminspekulation handle es sich um eine geistige Tätigkeit, welche aus den Erfahrung der Vergangenheit und aus der Beobachtung der gegenwärtigen Ereignisse die künftige Entwicklung prognostiziere, um durch entsprechende geschäftliche Handlungen wirtschaftliche Vorteile zu erzielen..."
Ich finde das in dem Part auch recht offensichtlich wird, das Poker kein >>reines<< Glücksspiel ist und fast näher an den Termingeschäften liegt als am Glücksspiel. Mich würde auch interessieren, ob man mit einem Gutachten was erreichen könnte.
MfG
|