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Old 04-16-2007, 08:39 AM
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Default Re: Glücksspielstaatsvertrag

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Davon zu trennen ist die Frage, ob deutsches Recht greift, wenn ich auf einer Seite spiele, die ihren Standort in Gibraltar oder sonstwo hat. Konkret gibt es hierzu m. W. keine Urteile. Es gibt allerdings ein Urteil, in welchem deutsches Recht im Bezug auf eine australische Internet-Seite zur Anwendung gebracht wurde. Dieses Urteil wird aber von den meisten Juristen als falsch angesehen. D.h. die herrschende Meinung wäre wohl, dass deutsches Recht beim Online-poker nicht zur Anwendung kommt.

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Der Gesetzgeber hat seien Ansicht dazu aber ja ebenfalls mehrfach deutlich gemacht. Deutsches Recht soll angewendet werden und basta. Ob das rechtlich haltbar ist sei mal dahingestellt und Verstöße werden sicher auch unter anderem wegen solcher Problematik fast grundsätzlich nicht verfolgt oder gegen Everest und Co. vorgegangen, aber zumindest die "Soll"-Rechtslage ist da IMHO eindeutig.
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