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Ampelmann 04-16-2007 04:06 AM

Glücksspielstaatsvertrag
 
(Shorter English version below)

Soviel ich weiß, ist Online-Glücksspiel in Deutschland grundsätzlich verboten und wird mit bis zu 6 Monaten Freiheitsentzug bestraft, wird aber zur Zeit nicht verfolgt. Würde der neue Staatsvertrag wie geplant verabschiedet, setzt aber wahrscheinlich ab 2008 tatsächlich Strafverfolgung ein. Ist das soweit richtig?

Falls ja, gibt es Organisationen, die Lobby-Arbeit für das Glücksspiel im Internet betreiben? Kann man diese Organisationen unterstützen? Wie stehen die Pokerseiten dazu? Party, Stars und andere machen ja Werbung in Deutschland und inzwischen kommt ein sicherlich nicht unerheblicher Anteil am Umsatz von hier.

Edited to add:
Gambling online is prohibited in Germany, AFAIK, but not prosecuted. It is planned to start prosecution in 2008. I'm wondering if the Poker sites (or other organisations) are lobbying in favor of online gambling.

guess who 04-16-2007 04:41 AM

Re: Glücksspielstaatsvertrag
 
Woher hast du diese Informationen?

Es gibt afaik kein Gesetz, dass Online-Glückspiel in D richtig verbietet. Ist alles Grauzone und Auslegungssache.

Party, Stars, Everest bewerben in DE nur ihre .NET Seiten, welche lediglich Spiel mit PlayMoney ermöglichen. Dass der Schritt zum RealMoney Account natürlich dann nicht weit ist, ist klar.

chriz300 04-16-2007 05:08 AM

Re: Glücksspielstaatsvertrag
 
eine Lobby-Seite ist www.pokerspieler.org

Wie schon erwähnt ist online-gambling in DE nicht wirklich legal, aber auch nicht illegal

Slaan 04-16-2007 06:34 AM

Re: Glücksspielstaatsvertrag
 
Was ihr alle mit dem "nicht illegal" habt, wäre schön wenn ihr das begründen könntet. Die Fakten:
Es ist in Deutschland verboten, bei illegalem Glücksspiel (d.h. Glücksspiel bei einem Anbieter, der keine deutsche, staatliche Lizens hat) teilzunehmen.
Weiterhin gilt in Deutschland das sog. Tatortprinzip, was besagt, das es egal ist wo die Tat ausgeführt wird, solange sich der Täter auf deutschem Staatsgebiet befindet. Wäre z.B. in Timbuktu Betrug nicht verboten und wir würden von Deutschland aus über Ebay jemanden aus Timbuktu betrügen, so machen wir uns trotzdem nach deutschem Recht strafbar.

Dennoch seh ich das eher als ein Kavaliersdelikt, ähnlich wie das brennen von CD´s vor 13 Jahren [img]/images/graemlins/wink.gif[/img]

Allerdings stimmt es, das es zur Zeit nicht verfolgt wird. Ich kann mir auch nicht vorstellen, das es nach 2008 verfolgt wird, es würde dann gut 10% Deutschlands im Knast sitzen. Ich schätze eher das sie nach Möglichkeiten suchen werden, die Pokerseiten von Deutschland aus nichtmehr zugänglich zu machen.

pay_off_wizard 04-16-2007 06:47 AM

Re: Glücksspielstaatsvertrag
 
[ QUOTE ]

Dennoch seh ich das eher als ein Kavaliersdelikt, ähnlich wie das brennen von CD´s vor 13 Jahren [img]/images/graemlins/wink.gif[/img]


[/ QUOTE ]
Wie das Brennen von CDs ist illegal?

Selbst wenn ein Verbot kommt, wird es trotzdem kaum möglich sein, den Zugriff auf pokerrooms zu unterbinden (proxy).
Allerdings können Geldbewegungen extrem erschwert werden (siehe neteller USA) und es wird extremer Druck auf die pokerrooms ausgeübt werden.
Zusätzlich dazu kann ich mir kaum ein profitables Pokern mit 99% onlinepoker (semi)pros vorstellen. Ein Freizeit/Spassspieler wird kaum große Anstrengungen machen weiterhin online zu spielen.

OpaaufPoka 04-16-2007 06:57 AM

Re: Glücksspielstaatsvertrag
 
Weiterhin gilt in Deutschland das sog. Tatortprinzip, was besagt, das es egal ist wo die Tat ausgeführt wird, solange sich der Täter auf deutschem Staatsgebiet befindet. Wäre z.B. in Timbuktu Betrug nicht verboten und wir würden von Deutschland aus über Ebay jemanden aus Timbuktu betrügen, so machen wir uns trotzdem nach deutschem Recht strafbar.
----

Mööööp,falsch.

martenJ 04-16-2007 07:39 AM

Re: Glücksspielstaatsvertrag
 
gut, dass du erklärst warum dies nicht der fall ist.
hilfreicher post

MATT111 04-16-2007 08:17 AM

Re: Glücksspielstaatsvertrag
 
[ QUOTE ]

Es gibt afaik kein Gesetz, dass Online-Glückspiel in D richtig verbietet. Ist alles Grauzone und Auslegungssache.

[/ QUOTE ]

An der Stelle ist das keine Auslegungsfrage. Der deutsche Staat hat Glücksspiel monopolisiert, insofern ist Online-Glücksspiel in Deutschland von privaten Anbietern verboten.
Davon zu trennen ist die Frage, ob deutsches Recht greift, wenn ich auf einer Seite spiele, die ihren Standort in Gibraltar oder sonstwo hat. Konkret gibt es hierzu m. W. keine Urteile. Es gibt allerdings ein Urteil, in welchem deutsches Recht im Bezug auf eine australische Internet-Seite zur Anwendung gebracht wurde. Dieses Urteil wird aber von den meisten Juristen als falsch angesehen. D.h. die herrschende Meinung wäre wohl, dass deutsches Recht beim Online-poker nicht zur Anwendung kommt.

Shandrax 04-16-2007 08:30 AM

Re: Glücksspielstaatsvertrag
 
Es steht und fällt wie immer mit der Definition von Glücksspiel.

Ist Backgammon ein Glücksspiel?

guess who 04-16-2007 08:33 AM

Re: Glücksspielstaatsvertrag
 
@matt:
Genau das meine ich mit Auslegungssache.

guess who 04-16-2007 08:35 AM

Re: Glücksspielstaatsvertrag
 
[ QUOTE ]
Es steht und fällt wie immer mit der Definition von Glücksspiel.

Ist Backgammon ein Glücksspiel?

[/ QUOTE ]

Gute Frage.
In Österreich z.b. gilt Poker als Geschicklichkeitsspiel.
In Deutschland z.b. Skat.

MPB 04-16-2007 08:39 AM

Re: Glücksspielstaatsvertrag
 
[ QUOTE ]

Davon zu trennen ist die Frage, ob deutsches Recht greift, wenn ich auf einer Seite spiele, die ihren Standort in Gibraltar oder sonstwo hat. Konkret gibt es hierzu m. W. keine Urteile. Es gibt allerdings ein Urteil, in welchem deutsches Recht im Bezug auf eine australische Internet-Seite zur Anwendung gebracht wurde. Dieses Urteil wird aber von den meisten Juristen als falsch angesehen. D.h. die herrschende Meinung wäre wohl, dass deutsches Recht beim Online-poker nicht zur Anwendung kommt.

[/ QUOTE ]
Der Gesetzgeber hat seien Ansicht dazu aber ja ebenfalls mehrfach deutlich gemacht. Deutsches Recht soll angewendet werden und basta. Ob das rechtlich haltbar ist sei mal dahingestellt und Verstöße werden sicher auch unter anderem wegen solcher Problematik fast grundsätzlich nicht verfolgt oder gegen Everest und Co. vorgegangen, aber zumindest die "Soll"-Rechtslage ist da IMHO eindeutig.

MATT111 04-16-2007 08:40 AM

Re: Glücksspielstaatsvertrag
 
[ QUOTE ]
Es steht und fällt wie immer mit der Definition von Glücksspiel.

Ist Backgammon ein Glücksspiel?

[/ QUOTE ]

In D ist Poker Glücksspiel. Backgammon: keine Ahnung.

MPB 04-16-2007 08:43 AM

Re: Glücksspielstaatsvertrag
 
[ QUOTE ]

In Österreich z.b. gilt Poker als Geschicklichkeitsspiel.


[/ QUOTE ]
Falsch, obwohl es mal so war.

Und nochmal zum Thema: Ich glaube nicht dass man das Einsetzen der Strafverfolgung befürchten muss, da dies erstmal eine Klärung der Rechtslage vorrausetzen würde. Und der Staatsvetragsenwturf macht ja das eher das Gegenteil, denn er versucht den Status Quo mit seinem wolkig begründeten und dreist aufs Internet ausgedehnten Glücksspielmonopol zu halten.

LouisCyphre 04-16-2007 08:45 AM

Re: Glücksspielstaatsvertrag
 
Könnten bitte alle die sich hier zur Rechtslage in Deutschland äussern auch angeben inwiefern sie juristisch qualifiziert sind. Mir scheint hier eine Menge Halbwissen und Mutmassungen verbreitet zu werden.

eigenvalue 04-16-2007 09:31 AM

Re: Glücksspielstaatsvertrag
 
Hier ein Link zu einem Dokument eines Rechtsanwalts, der auf Online-Glücksspiel spezialisiert ist.

http://gluecksspiel-und-recht.de/str...e-casinos.html

Und hier eine Stellungnahme zu dem Thema von einem anderen scheinbar mit diesen Dingen vertrautem Rechtsanwalt:
http://www.isa-casinos.de/articles/7344.html

Ich denke, das hilft mehr als diese ständigen Mutmaßungen.

Slaan 04-16-2007 11:27 AM

Re: Glücksspielstaatsvertrag
 
[ QUOTE ]
Weiterhin gilt in Deutschland das sog. Tatortprinzip, was besagt, das es egal ist wo die Tat ausgeführt wird, solange sich der Täter auf deutschem Staatsgebiet befindet. Wäre z.B. in Timbuktu Betrug nicht verboten und wir würden von Deutschland aus über Ebay jemanden aus Timbuktu betrügen, so machen wir uns trotzdem nach deutschem Recht strafbar.
----

Mööööp,falsch.

[/ QUOTE ]

Ach, und wo genau das ist falsch?

Shandrax 04-16-2007 12:07 PM

Re: Glücksspielstaatsvertrag
 
[ QUOTE ]
[ QUOTE ]
Es steht und fällt wie immer mit der Definition von Glücksspiel.

Ist Backgammon ein Glücksspiel?

[/ QUOTE ]

In D ist Poker Glücksspiel. Backgammon: keine Ahnung.

[/ QUOTE ]

Poker galt in den USA früher auch als Glücksspiel. Die Frage ist nach welchen Kriterien man es in Deutschland eingestuft hat und ob man hier per Gutachten eine Änderung der Bewertung erreichen kann.

Während Sklansky der Meinung ist, man könne Poker als Geschicklichkeitsspiel bezeichnen, weil man in Poker absichtlich möglichst schnell verlieren kann(!), bin ich mir bei diesem Argument nicht so sicher. Wenn ich mir z.B. anschaue wie Phil Ivey in diversen Turnieren jedesmal mit der schlechteren Hand auf dem River rausluckt, dann könnte man auch das Gegenteil vertreten [img]/images/graemlins/wink.gif[/img]

Anyways, jeder Richter der meint es sei ein Glücksspiel, der ist gerne zu einer kleinen Runde eingeladen. Nach seiner Auffassung müsste er ja eine Erwartung von +/-0 haben.

Mal unter uns, ich gehe davon aus, dass Internetpoker in naher Zukunft verboten wird. Objektive Argumente sind völlig egal. Es geht um Steuereinnahmen und ausserdem muss man ohnehin den Amis alles nachmachen....

P.S.: Es würde mich mal interessieren in wieweit die Börse unter verbotenes Glücksspiel fällt. Was da abläuft sind Wetten auf ungewisse künftige Ereignisse, genau wie auf der Rennbahn.

Slaan 04-16-2007 12:53 PM

Re: Glücksspielstaatsvertrag
 
Wegen Börse vs Glücksspiel:

Gibt n Urteil vom 20.4.1999 vom BFH (BStBl II 1999, 466):

"... Es wird darauf hingewiesen, dass zwischen den... Termingeschäften und den reinen Glücksspielen grundlegende Unterschiede bestünden. Reine Glücksspiele um Geld fänden außerhalb des Wirtschaftskreislaufs im gesellschaftlichen Bereich statt und schüfen sich ihre Risiken gleichsam selbst. Ihre Ergebnisse hingen meist vom Zufall ab. Sie erforderten regelmäßig weder eine nennenswerte geistige Tätigkeit, noch würden sie nach den anerkannten Prinzipien einer (professionellen) Vermögensanlage überwacht. Sie dienten dem Zeitvertreib, der zerstreuung und dem "Nervenkitzel" des Spielers. Demgegenüber nehme sich der Terminspekulant der Risiken an, die im Wirtschaftskreis vorgegeben seien. Bei der seriösen, auf Kenntnissen beruhenden Terminspekulation handle es sich um eine geistige Tätigkeit, welche aus den Erfahrung der Vergangenheit und aus der Beobachtung der gegenwärtigen Ereignisse die künftige Entwicklung prognostiziere, um durch entsprechende geschäftliche Handlungen wirtschaftliche Vorteile zu erzielen..."

Ich finde das in dem Part auch recht offensichtlich wird, das Poker kein >>reines<< Glücksspiel ist und fast näher an den Termingeschäften liegt als am Glücksspiel. Mich würde auch interessieren, ob man mit einem Gutachten was erreichen könnte.

MfG

Thales 04-16-2007 02:32 PM

Re: Glücksspielstaatsvertrag
 
Jede juristischer Aufsatz und Rechtsprechung, die älter als ein Jahr ist, ist mittlerweile nutzlos und irreführend. Solange der Anbieter eine Lizenz aus einem EU-Mitgliedsstaat hat, liegt kein unerlaubtes Glücksspiel vor, da eine Lizenz vorhanden ist und es grundsätzlich egal ist, ob es eine deutsche oder europäische ist. Aus diesen europarechtlichen Überlegungen hat z.B. das OLG München vor ein paar Monaten seine gegenteilige Rechtsprechung aufgegeben. Im Lichte der neuen EuGH-Urteile wird auch der geplante Staatsvertrag so nicht durchkommen.

Das hat sich aber noch nicht in den letzten Winkel der Republik herumgesprochen und vielen Ländern fällt es sehr schwer diese Entwicklung zu akzeptieren, aber die europarechtliche Lösung wird so oder so kommen. In einem einheitlichen Europa kann man niemanden erklären, warum die Briten wetten (und dies schon seit Jahrhunderten tun ohne nunmehr als Volk von Süchtigen dahinzuvegitieren) dürfen, jeder Deutsche aber bei derselben Tätigkeit ein krankhafter Spieler sein sollen.

OpaaufPoka 04-16-2007 07:03 PM

Re: Glücksspielstaatsvertrag
 
Sorry,dachte ich hätte meinen Beitrag noch editiert.

Richtig ist obiger Aufsatz.

Das Territorialprinzip besagt ganz klar das nur Taten strafbar sind,die innerhalb Deutschland begangen werden,es sei denn die Tat ist auch am Auslandstatort strafbar.

Wer von zu Hause auf ausländischen Seiten surft begeht die Tat somit nach h.M nicht in Deutschland.

Thales 04-17-2007 02:57 AM

Re: Glücksspielstaatsvertrag
 
[ QUOTE ]

Wer von zu Hause auf ausländischen Seiten surft begeht die Tat somit nach h.M nicht in Deutschland.

[/ QUOTE ]

Falsch. Der Teilnehmer sitzt am PC in Deutschland und deshalb ist Deutschland der Tatort. Das ist die herrschende Meinung, die von Gerichten und Staatsanwaltschaften vertreten wird.

In Roulette-Kreisen hat ein Fall für Aufsehen gesorgt, in dem eine Spielerin, die in karibischen Online-Casinos gespielt hat, wegen Teilnahme am unerlaubten Glücksspiel vor einem Schöfffengericht angeklagt worden ist.

Shandrax 04-17-2007 03:57 AM

Re: Glücksspielstaatsvertrag
 
Für mich gibt es ein paar Kernfragen:

A. Warum macht man eigentlich keine Lobbyarbeit und schafft §245 StGB ab?

So teuer sind Politiker auch nicht und die Gamblingindustrie hat bekanntlich genügend in der Portokasse.

B. Was ist der Unterschied zwischen erlaubtem und unerlaubtem Glücksspiel?

Zum einen sicherlich die Besteuerung und zum anderen die Sicherheit für den Spieler in staatlichen Casinos nicht betrogen zu werden. Letzteres stammt aus einer Zeit in der man im Hinterzimmer mit gezinkten Karten beschissen wurde. Ist das überhaupt noch zeitgemäss?

C. Hat Stefan Raab eigentlich eine Lizenz für seine Pokernight?

DevilJacks 04-17-2007 04:09 AM

Re: Glücksspielstaatsvertrag
 
Hallo Shandrax,

zu A: Das ist zwar wünschenswert, aber welche Anbieter sollen das machen? Effiziente Lobbyarbeit kann am besten klappen wenn Arbeitsplätze in D damit zusammenhängen. Da weder Party noch Pokerstars Arbeitsplätze in D schaffen wird dieser Punkt schwierig.
Es gibt aber im I-net einige unabhängige Pokerverbände die versuchen soetwas auf die Beine zu stellen.

zuB: Erlaubtes Glückspiel: In staatlich lizensierten Casinos.

Unerlaubtes Glückspiel: Im Prinzip alles andere was mit Geld zusammenhängt nach §285 StGB. Problembereich ist hierbei Onlinepoker (siehe auch andere Threads dazu).

Du kannst auch nach §284 also z.B. nicht ohne Lizenz ein Geschäft aufmachen und MTT oder Cashgames anbieten .

zu C: Hab zwar keine einzige Pokernight gesehen, aber ich glaube da wurde nur um Sachpreise und nicht um Echtgeld gespielt, oder?

luck=skill 04-17-2007 04:19 AM

Re: Glücksspielstaatsvertrag
 
[ QUOTE ]
zu C: Hab zwar keine einzige Pokernight gesehen, aber ich glaube da wurde nur um Sachpreise und nicht um Echtgeld gespielt, oder?

[/ QUOTE ]

Nein da gings schon um Echtgeld Sachpreise gab es denke ich überhaupt nicht

Ampelmann 04-17-2007 05:58 AM

Re: Glücksspielstaatsvertrag
 
[ QUOTE ]
zu C: Hab zwar keine einzige Pokernight gesehen, aber ich glaube da wurde nur um Sachpreise und nicht um Echtgeld gespielt, oder?

[/ QUOTE ]
Es wurde "echtes" Geld ausgeschüttet. Allerdings mussten die Spieler ja keinen Einsatz bringen, die Preise waren gesponsert. Wer wird Millionär darf ja auch Geld ausschütten (und ebenso andere Spiele im Fernsehen mit erheblich höherem Glücksanteil wie "Deal or no Deal").

pay_off_wizard 04-17-2007 06:21 AM

Re: Glücksspielstaatsvertrag
 
[ QUOTE ]
Wer wird Millionär darf ja auch Geld ausschütten (und ebenso andere Spiele im Fernsehen mit erheblich höherem Glücksanteil wie "Deal or no Deal").

[/ QUOTE ]
WWM ist glaube per Definition erstmal kein Glücksspiel. Das man daran manchmal zweifelt, liegt an der Fragenauswahl der letzten Jahre.
"Deal or no Deal" wird imho von einer staatlichen Lotterie veranstaltet und ist somit per se legal.

OpaaufPoka 04-17-2007 08:34 AM

Re: Glücksspielstaatsvertrag
 
[ QUOTE ]
[ QUOTE ]

Wer von zu Hause auf ausländischen Seiten surft begeht die Tat somit nach h.M nicht in Deutschland.

[/ QUOTE ]

Falsch. Der Teilnehmer sitzt am PC in Deutschland und deshalb ist Deutschland der Tatort. Das ist die herrschende Meinung, die von Gerichten und Staatsanwaltschaften vertreten wird.



[/ QUOTE ]
Eben nicht.

Wer auf Seiten surft dessen Server sich im Ausland befinden begeht die Tat nicht in Deutschland.

Nach teleologischer Auslegung des § 9 können sog. Distanzdelikte,bei denen es sich nich um abstrakte Gefährdungsdelikte handelt, nicht dem Ubiquitätsprinzip unterliegen, da dies dann zu einer unangemessenen Ausdehnung des deutschen Strafrechts führt.

Glücksspiel ist ein Tätigkeitsdelikt.

wise 04-17-2007 08:43 AM

Re: Glücksspielstaatsvertrag
 
Darf ich dann als deutscher Neonazi unter meinem Namen rechtsradikale Propaganda auf ausländischen Servern verbreiten? Nein!

OpaaufPoka 04-17-2007 08:55 AM

Re: Glücksspielstaatsvertrag
 
[ QUOTE ]
Darf ich dann als deutscher Neonazi unter meinem Namen rechtsradikale Propaganda auf ausländischen Servern verbreiten? Nein!

[/ QUOTE ]
Das wiederum ist ein Gefährdungsdelikt mit Inlandsbezug.

MATT111 04-17-2007 08:56 AM

Re: Glücksspielstaatsvertrag
 
[ QUOTE ]
[ QUOTE ]
[ QUOTE ]

Wer von zu Hause auf ausländischen Seiten surft begeht die Tat somit nach h.M nicht in Deutschland.

[/ QUOTE ]

Falsch. Der Teilnehmer sitzt am PC in Deutschland und deshalb ist Deutschland der Tatort. Das ist die herrschende Meinung, die von Gerichten und Staatsanwaltschaften vertreten wird.



[/ QUOTE ]
Eben nicht.

Wer auf Seiten surft dessen Server sich im Ausland befinden begeht die Tat nicht in Deutschland.

Nach teleologischer Auslegung des § 9 können sog. Distanzdelikte,bei denen es sich nich um abstrakte Gefährdungsdelikte handelt, nicht dem Ubiquitätsprinzip unterliegen, da dies dann zu einer unangemessenen Ausdehnung des deutschen Strafrechts führt.

Glücksspiel ist ein Tätigkeitsdelikt.

[/ QUOTE ]

Dennoch ist es so, dass der deutsche Staat sein Gesetz anders verstanden haben will und dem wohl bisher auch die Gerichte folgen. Insofern hat Thales wohl recht.

OpaaufPoka 04-17-2007 09:15 AM

Re: Glücksspielstaatsvertrag
 
Yo,deswegen reissen die Verfahren gegen die Onlinegamer ja gar nicht mehr ab...

MATT111 04-17-2007 09:58 AM

Re: Glücksspielstaatsvertrag
 
Da scheint es wohl momentan nicht wirklich das politische Interesse zu geben, dem eigenen Standpunkt Nachdruck zu verschaffen (im Gegensatz zu bspw. bwin).

Thales 04-17-2007 10:16 AM

Re: Glücksspielstaatsvertrag
 
@ OpaaufPoka

Normalerweise lasse ich nicht den Besserwisser gern raushängen, aber in der juristischen Praxis ist die Rechtsprechung von ausschlaggebender Bedeutung. Deine Auslegung oder die Idee von teleologischen Reduktion sind juristisch sicherlich vertretbar, aber nur eine von mehreren Deutungen. Und es ist ein gefährlicher Irrtum (deswegen meine Schärfe) anzunehmen, dass jede noch so gut begründete Auslegung in der Praxis anerkannt wird.

Ich kann es drastischer formulieren: Wenn es eine Rechtsprechung gibt, sind praktisch alle anderen Meinungen erledigt. Für den Praktiker ist nicht die Ansicht eines Gelehrten oder eines Anwaltes interessant, sondern ALLEIN die der Gerichte (Es sei denn man will es grundsätzlich klären, aber dann auch dann muss man die herrschende Meinung kennen. Nur von diesem Punkt aus kann man Erfolg haben.)

Du kannst ja gern mal nach Ansbach fahren und dem Richter und Staatanwaltschaft in dem von mir geschilderten Fall Deine Meinung mitteilen. Sicherlich werden sie das Verfahren sofort einstellen.

Thales 04-17-2007 10:27 AM

Re: Glücksspielstaatsvertrag
 
"Es gibt allerdings ein Urteil, in welchem deutsches Recht im Bezug auf eine australische Internet-Seite zur Anwendung gebracht wurde. Dieses Urteil wird aber von den meisten Juristen als falsch angesehen. D.h. die herrschende Meinung wäre wohl"

Dann ist das vielleicht die herrschende Lehre und die ganze Problematik ist in der Fachwelt umstritten. Das ist aber erst einmal für den Rechtsanwender völlig belanglos, wenn der BGH eine Rechtsfrage entschieden hat (ich vermute hier geht es um das Urteil vom 12.12.2000, Az.: 1 StR 284/00). Entweder ändert der BGH seine Rechtsprechung oder der Gesetzgeber greift ein, am tatsächlichen Rechtszustand ändert sich nichts. Es daher gefährlich zu argumentieren, dass die Mehrheit das Juristen das Urteil ablehnt. Das mag sein, aber diese "Ablehnung" hat keinerlei rechtlichen Charakter, das Urteil schon.

OpaaufPoka 04-17-2007 10:57 AM

Re: Glücksspielstaatsvertrag
 
Ich habe gerade die Gründe genannt warum es noch keine Verfahrenswellen gegen Onlinezocker gibt.

Denkst du der Staat lässt sich das Milliardengeschäft Poker einfach so durch die Lappen gehen?

zacman 04-17-2007 11:27 AM

Re: Glücksspielstaatsvertrag
 
[ QUOTE ]

Das ist aber erst einmal für den Rechtsanwender völlig belanglos, wenn der BGH eine Rechtsfrage entschieden hat (ich vermute hier geht es um das Urteil vom 12.12.2000, Az.: 1 StR 284/00). Entweder ändert der BGH seine Rechtsprechung oder der Gesetzgeber greift ein, am tatsächlichen Rechtszustand ändert sich nichts.

[/ QUOTE ]

Der BGH hat in dem Ausschwitz-Lüge-Urteil ausdrücklich offengelassen, wie die Frage des Erfolgsortes bei abstrakten Gefährdungsdelikten (z.B. 284 StGB) zu beurteilen ist, wenn sich die Gefahr bereits realisiert hat.

Daher gibt es nach wie vor einen Meinungsstreit darüber, der sich im wesentlichen auf drei Ansichten eingrenzen lässt:

1) Bei abstrakten Gefährdungsdelikten gibt es keinen Erfolgsort sondern nur einen Handlungsort (KG Berlin NJW 1999, 3500,3502; Cornils, JZ 1999, 394, 395f.; Schönke/Schröder, StGB, § 9 Rn 6)

2) abstrakter Gefährdungsort ist auch als Erfolgsort, je nach Ansicht unter Heranziehung weiterer obj. und subj. Kriterien (Beisel/Heinrich, JR 1996, 95, 96; Heinrich, GA 1999, 72, 77ff.; Martin, ZRP 1992, 19, 20; Leupold/Bachmann/Pelz, MMR 2000, 648, 654)

3) neuer Ansatz von Sieber: Tathandlungserfolg als Erfolg abstrakter Gefährdungsdelikte (Sieber, NJW 1999, 2065-2073; Sieber in Hoeren/Sieber, Multimedia-Recht, Teil 19, Rn 409 ff.)

OpaaufPoka 04-17-2007 11:47 AM

Re: Glücksspielstaatsvertrag
 
284 ist aber kein Gefährdungsdelikt, das Urteil hat hiermit nichts zu tun.

zacman 04-17-2007 11:49 AM

Re: Glücksspielstaatsvertrag
 
[ QUOTE ]
284 ist aber kein Gefährdungsdelikt, das Urteil hat hiermit nichts zu tun.

[/ QUOTE ]

a.A.: VerwG Münster v. 5.11.2004 (Az: 1 L 1118/04); Schönke-Schröder, § 284, Rn 1; Bubnoff, in LK zum StGB, Vorb. zu § 284, Rn. 6

Triggerle 04-17-2007 02:43 PM

Re: Glücksspielstaatsvertrag
 
M.E. ist der kritische Punkt des §285 der Verweis auf den §284 mit seiner "behördlichen Genehmigung". Insbesondere wenn ein Online-Kasino mit behördlicher Genehmigung eines EU Staates operiert und die deutsche Staatsanwaltschaft nicht nach §284 gegen solche Betreiber vorgeht, erscheint mir eine Strafverfolgung von Teilnehmern dieser Kasinos auf recht wackeligen Beinen zu stehen.

Die Angst, einen Präzedenzfall zu schaffen, der über EU-Recht die §§284f. auf breiter Ebene aushebelt könnte ein Grund für den weitgehend nicht vorhandenen Strafverfolgungsdruck sein.

Dies ist keine juristische Beratung.


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